Letzte Aktualisierung: um 7:32 Uhr

Slot-Auflagen

Lufthansa muss der Konkurrenz Piloten ausleihen

Die deutsche Fluglinie muss in Frankfurt und München nicht nur Slots an Konkurrenten abgeben. Bei Bedarf muss sie sogar die Crews für Flugzeuge der Konkurrenz zur Verfügung stellen.

Noch ist nichts passiert. Zwar stimmte Deutschland den Auflagen der EU für die Staatshilfe zu. Und als Folge muss Lufthansa Slots in Frankfurt und München abgeben. Doch erfolgreich beworben um die Start- und Landerechte hat sich bisher noch kein Konkurrent.

Das kann sich ändern. Denn Lufthansa muss die Slots für insgesamt sechs aufeinander folgende Saisons zur Verfügung stellen. Dies gilt allerdings erst, sobald die Zeitnischen für Starts und Landungen wieder verfallen, wenn sie nicht genutzt werden. Das ist im Sommer 2021 noch nicht der Fall.

Lufthansa muss Personal stellen

Mit der Auflage hat Brüssel ein klares Ziel. An den Flughäfen Frankfurt und München soll je ein Wettbewerber «bis zu vier Flugzeuge» stationieren können. Lufthansa hat dafür «bis zu 24 Start- und Landerechte (Slots), also rechnerisch drei Start- und drei Landerechte pro Flugzeug und Tag, zu übertragen», wie die Airline es selber formuliert. Doch das ist noch nicht alles.

Im offiziellen EU-Dokument State Aid SA.57153 finden sich weitere Details. Etwa dazu, was Lufthansa den Käufern auf deren Wunsch hin neben den Slots zu Verfügung stellen muss – unter anderem «entsprechendes Personal (Kabine/Cockpit) für den Betrieb der Basen».

Was kann Lufthansa dafür berechnen?

Wenn also ein Konkurrent die Slots erwirbt und dies wünscht, muss Lufthansa ihm das Personal für dessen Flugzeuge zur Verfügung stellen. Es ist nicht die Rede davon, dass Lufthansa dies kostenlos oder auch nur zu marktüblichen Preisen tun muss.

Auch gibt es keine Aussagen dazu, was geschieht, wenn der Käufer ein Flugzeugmodell betreibt, für das Lufthansa keine Piloten hat. Allerdings sind im offiziell zugänglichen EU-Dokument auch nicht alle Details enthalten, weil gewisse Dinge aus Gründen des Schutzes von unternehmensinternen Daten nicht öffentlich gemacht werden.

Lufthansa und EU schweigen zum Thema

aeroTELEGRAPH wollte weitere Informationen zu der ungewöhnlichen Auflage erhalten, doch es scheint sich dabei um ein sprichwörtlich heißes Eisen zu handeln. Weder Lufthansa noch die EU-Kommission oder der von ihr eingesetzte Überwachungstreuhänder Smith & Williamson wollten Fragen zum Thema beantworten.