Was passiert, wenn jeglicher Funkkontakt ausfällt und keine Kommunikation mehr zwischen Tower und Flugzeug möglich ist? Die Antwort ist analog und besteht bereits seit den 1930er- Jahren.
Kürzlich ist es am Himmel über der Schweiz zu einem dramatischen Zwischenfall gekommen. Der Pilot einer Propellermaschine meldete sich wegen ernsten Problemen mit der Elektronik seines Flugzeugs beim Area Control Center der Schweizer Flugsicherung in Dübendorf. Die Mitarbeitenden vor Ort informierten umgehend den zuständige Person in Bern.
In Bern war man schon in Kontakt mit dem Piloten und wusste, dass dieser sich im Sinkflug befand. Doch dann – Stille. Nicht nur, dass der Kontakt zu dem Flugzeug komplett abbrach, es verschwand auch vom Radar. Damit war unklar, ob das Flugzeug noch in der Luft war oder nicht. Erst mithilfe der Kollegen der militärischen Flugsicherung konnte das Flugzeug wieder geortet werden, erfuhr aeroTELEGRAPH aus Fliegerkreisen.
Kontakt mit dem Piloten bestand weiterhin nicht. Die Verkehrsleitung in Bern sendete sogenannte «blind calls» auf allen Frequenzen, in der Hoffnung der Pilot würde es hören. Doch auch darauf reagierte das Flugzeug nicht. Der Luftraum war mittlerweile geräumt, um dem Flugzeug eine sichere Landung in Bern zu ermöglichen. Das letzte Mittel der Towerlotsen: eine Lightgun.
Die Handlichtpistole, wie das Gerät auf Deutsch heißt, wurde in den 1930er Jahren entwickelt. Ihre Funktion ist simpel, aber entscheidend: Sie ermöglicht mittels Lichtsignalen eine effektive Kommunikation zwischen Tower und Pilot, wenn sonst nichts mehr gehr. Ähnlich wie eine Ampel im Straßenverkehr sendet das Gerät rote, grüne und weiße Lichtsignale aus. In der Luftfahrt leuchten sie entweder dauerhaft oder blinken.
Die Bedeutung der Lichtsignale variiert leicht, je nachdem, ob sich das Flugzeug in der Luft oder am Boden befindet. In der Luft gelten folgende Signale: Ein dauerhaft grünes Licht bedeutet Landefreigabe. Blinkt das grüne Licht, signalisiert dies, dass die Landeerlaubnis in Kürze erwartet werden kann. Sobald das grüne Licht konstant leuchtet, ist die Landung freigegeben.
Ein dauerhaft rotes Licht bedeutet, dass keine Landeerlaubnis vorliegt. In diesem Fall muss das Flugzeug weiterkreisen und anderen Flugzeugen Vorrang gewähren. Ein blinkendes rotes Licht weist auf eine Gefahr auf der Landebahn oder am Flughafen hin, die eine Landung unsicher macht. Weißes Blinksignal: Landen und zum Vorfeld rollen.
Aber auch der Pilot muss dem Tower signalisieren, dass er das Signal verstanden hat. Flugzeuge, die tagsüber fliegen, sollten dies durch das Winken mit den Flügeln bestätigen. In der Nacht sollte der Pilot dies durch zweimaliges Aus- und Einschalten der Lande- oder Navigationslichter bestätigen.
In der Schweiz ging der Vorfall glücklicherweise gut aus. Der Pilot erkannte das Signal der Lightgun und landete sicher. Piloten und Pilotinnen sollten diese Signale kennen oder zumindest die Möglichkeit haben, im Zweifelsfall darauf zugreifen zu können.
Hätte der Pilot der Propellermaschine das Signal nicht erkannt, hätte in diesem Fall die Luftschutzpolizei zu dem Flugzeug aufsteigen müssen, um Sichtkontakt mit dem Piloten aufzunehmen. Diese Aufgabe übernimmt die Schweizer Luftwaffe mit ihren F-18-Kampfflugzeugen.