Cessna 172N Skyhawk einer Schweizer Flugschule: Vorsicht bei Flügen nach Italien.

Luxussteuer von 2011Italien macht Jagd auf Privatflugzeuge mit Nicht-EU-Kennung

Die italienische Finanzpolizei nimmt Privatflugzeuge mit Nicht-EU-Kennung ins Visier. Grund ist eine alte Luxussteuer, die viele Halter einst umgehen wollten. Die Aopa warnt vor bösen Überraschungen bei der Einreise.

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In den meisten europäischen Ländern, von Deutschland über die Schweiz bis nach Großbritannien, haben die Sommerferien begonnen. Italien zählt seit Jahrzehnten zu den beliebtesten Reisezielen Europas. Die meisten Urlauber reisen mit dem Auto, der Bahn oder im Linienflug an, aber auch einige mit dem eigenen Flugzeug.

Und alle, die mit ihrem Privatflugzeug nach Italien fliegen, sollten sich vorab gut informieren, warnt der Verband der Allgemeinen Luftfahrt Aopa. Denn die italienische Finanzpolizei versucht derzeit, Steuern auf Privatflugzeuge einzutreiben. Hintergrund ist eine Luxussteuer, die vor 15 Jahren unter Ministerpräsident Mario Monti eingeführt wurde.

Italienische Flugzeugbesitzende registrierten Flugzeuge im Ausland

Um den klammen Staatshaushalt zu sanieren, erließ die Regierung Monti 2011 eine neue Steuer auf private Flugzeuge und Yachten. Viele Flugzeughalter in Italien versuchten in der Folge, dieser Steuer zu entgehen. Sie meldeten ihre Flugzeuge einfach in einem anderen Land an, außerhalb der EU, zum Beispiel in der Schweiz (HB-HB-Kennung) oder San Marino (T7-Kennung) als auch in den USA (N-Kennung).

Gerade auf Nicht-EU-Kennungen haben es daher die Finanzbehörden abgesehen. Dabei sollen die italienischen Behörden vor allem zwei Dinge prüfen: Erstens, ob für ein Flugzeug mit ausländischer, nicht-europäischer Registrierung ein aktueller Nachweis über die ordnungsgemäße Einfuhr und Verzollung in die EU vorliegt. Zweitens, wie lange sich ein solches Flugzeug bereits in Italien beziehungsweise in der EU aufhält.

Finanzpolizei hat schon 30 Flugzeuge festgesetzt

Genau das wird für viele Haltende von Kleinflugzeugen zum Problem. Denn die Finanzpolizei akzeptiert nur Einfuhrnachweise, die nicht älter als sechs Monate sind. Bei einem Flugzeug, das seit zwanzig oder dreißig Jahren durchgehend legal in Europa stationiert ist, gibt es solche aktuellen Nachweise schlicht nicht. Zudem werten die Behörden es als überschrittene Aufenthaltsdauer, wenn ein in Italien ordnungsgemäß verzolltes Flugzeug später außerhalb der EU registriert wird und danach länger als sechs Monate in Italien steht.

Können die Nachweise nicht erbracht werden, darf die Guardia di Finanza Flugzeuge beschlagnahmen, was laut Aopa schon in 30 Fällen passiert sei. Damit nicht genug. Zur zusätzlichen Vorsicht rät die Aopa auch Pilotinnen und Piloten, deren Flugzeug auf eine Firma statt auf eine Privatperson zugelassen ist. Bei diesen Flugzeugen unterstellt die Guardia di Finanza mitunter, es handle sich um einen unversteuerten, illegalen Charterflug, selbst wenn tatsächlich kein gewerblicher Flug vorliegt.

Hohe Strafen drohen

Und die Strafen haben es in sich. Ist ein Flugzeug erst einmal festgesetzt, dauert es oft ein Jahr oder länger, bis es wieder freikommt. Am Ende bekommt der Besitzende meist eine Rechnung: Die Mehrwertsteuer für das Flugzeug muss noch einmal gezahlt werden. Den Wert des Flugzeugs legt dabei der italienische Zoll selbst fest. Dazu kommt oft eine Strafe in gleicher Höhe. Fällt der Wert besonders hoch aus, kann daraus sogar ein Strafverfahren gegen den Eigentümer werden.

Die Aopa rät allen, sich gut zu informieren und sich im Zweifel ein anderes Reiseziel zu suchen. Gleichzeitig künden die Verbände an gegen die Regelung juristisch Vorzugehen.

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