Cessna 172N Skyhawk einer Schweizer Flugschule: Vorsicht bei Flügen nach Italien.

Luxussteuer von 2011Italien macht Jagd auf Privatflugzeuge mit Nicht-EU-Kennung

Die italienische Finanzpolizei nimmt Privatflugzeuge mit Nicht-EU-Kennung ins Visier. Grund ist eine alte Luxussteuer, die viele Halter einst umgehen wollten. Die Aopa warnt vor bösen Überraschungen bei der Einreise.

Top-Jobs

Goldeck Logo

Kapitän Pilatus PC-12NGX (f/m/d)

Goldeck-Flug Gesellschaft m.b.H.
Vollzeit
Top jobs
Wien / Wiener Neustadt
Österreich
Feste Anstellung
Business Aviation
Sparfell Logo

Captain/First Officer Embraer 550 / Legacy 500 (m/f)

SPARFELL Luftfahrt GmbH
Vollzeit
Vienna
Top jobs
Österreich
Feste Anstellung
Business Aviation
Pilatus Logo

Mechaniker Flugzeugkomponenten (a)

Pilatus Flugzeugwerke AG
Vollzeit
Top jobs
Schweiz
Feste Anstellung
Flugzeughersteller

In den meisten europäischen Ländern, von Deutschland über die Schweiz bis nach Großbritannien, haben die Sommerferien begonnen. Italien zählt seit Jahrzehnten zu den beliebtesten Reisezielen Europas. Die meisten Urlauber reisen mit dem Auto, der Bahn oder im Linienflug an, aber auch einige mit dem eigenen Flugzeug.

Und alle, die mit ihrem Privatflugzeug nach Italien fliegen, sollten sich vorab gut informieren, warnt der Verband der Allgemeinen Luftfahrt Aopa. Denn die italienische Finanzpolizei versucht derzeit, Steuern auf Privatflugzeuge einzutreiben. Hintergrund ist eine Luxussteuer, die vor 15 Jahren unter Ministerpräsident Mario Monti eingeführt wurde.

Italienische Flugzeugbesitzende registrierten Flugzeuge im Ausland

Um den klammen Staatshaushalt zu sanieren, erließ die Regierung Monti 2011 eine neue Steuer auf private Flugzeuge und Yachten. Viele Flugzeughalter in Italien versuchten in der Folge, dieser Steuer zu entgehen. Sie meldeten ihre Flugzeuge einfach in einem anderen Land an, außerhalb der EU, zum Beispiel in der Schweiz (HB-HB-Kennung) oder San Marino (T7-Kennung) als auch in den USA (N-Kennung).

Gerade auf Nicht-EU-Kennungen haben es daher die Finanzbehörden abgesehen. Dabei sollen die italienischen Behörden vor allem zwei Dinge prüfen: Erstens, ob für ein Flugzeug mit ausländischer, nicht-europäischer Registrierung ein aktueller Nachweis über die ordnungsgemäße Einfuhr und Verzollung in die EU vorliegt. Zweitens, wie lange sich ein solches Flugzeug bereits in Italien beziehungsweise in der EU aufhält.

Finanzpolizei hat schon 30 Flugzeuge festgesetzt

Genau das wird für viele Haltende von Kleinflugzeugen zum Problem. Denn die Finanzpolizei akzeptiert nur Einfuhrnachweise, die nicht älter als sechs Monate sind. Bei einem Flugzeug, das seit zwanzig oder dreißig Jahren durchgehend legal in Europa stationiert ist, gibt es solche aktuellen Nachweise schlicht nicht. Zudem werten die Behörden es als überschrittene Aufenthaltsdauer, wenn ein in Italien ordnungsgemäß verzolltes Flugzeug später außerhalb der EU registriert wird und danach länger als sechs Monate in Italien steht.

Können die Nachweise nicht erbracht werden, darf die Guardia di Finanza Flugzeuge beschlagnahmen, was laut Aopa schon in 30 Fällen passiert sei. Damit nicht genug. Zur zusätzlichen Vorsicht rät die Aopa auch Pilotinnen und Piloten, deren Flugzeug auf eine Firma statt auf eine Privatperson zugelassen ist. Bei diesen Flugzeugen unterstellt die Guardia di Finanza mitunter, es handle sich um einen unversteuerten, illegalen Charterflug, selbst wenn tatsächlich kein gewerblicher Flug vorliegt.

Hohe Strafen drohen

Und die Strafen haben es in sich. Ist ein Flugzeug erst einmal festgesetzt, dauert es oft ein Jahr oder länger, bis es wieder freikommt. Am Ende bekommt der Besitzende meist eine Rechnung: Die Mehrwertsteuer für das Flugzeug muss noch einmal gezahlt werden. Den Wert des Flugzeugs legt dabei der italienische Zoll selbst fest. Dazu kommt oft eine Strafe in gleicher Höhe. Fällt der Wert besonders hoch aus, kann daraus sogar ein Strafverfahren gegen den Eigentümer werden.

Die Aopa rät allen, sich gut zu informieren und sich im Zweifel ein anderes Reiseziel zu suchen. Gleichzeitig künden die Verbände an gegen die Regelung juristisch Vorzugehen.

Die Luftfahrt steht nie still – wir auch nicht. Unser Redaktionsteam ist immer am Puls des Geschehens. Für den Preis eines Kaffees im Monat lesen Sie aeroTELEGRAPH werbefrei und sichern unabhängige Berichterstattung. Jetzt hier klicken und abonnieren

Mehr zum Thema

ticker-italien

Funkkontaktverlust: Italienische Eurofighter steigen zu deutschen Privatjet auf

ticker-streik

Italienische Flugsicherung streikt am Freitag

Boeing 737-700 von Aeroitalia: So sieht die neue Lackierung der Fluglinie aus.

Aeroitalia darf weiter Aeroitalia heißen und bekommt trotzdem eine neue Lackierung

ticker etna sky

Etna Sky: Neue sizilianische Fluggesellschaft plant mit bis zu 15 Airbus A321 und A330

Video

Der Airbus A350-1000 ULR mit der Kennung F-WULR ist um 10:43 Ortszeit zum ersten Mal auf australischem Boden gelandet.
Ohne Passagiere, aber mit über tausend Sensoren an Bord, ist der erste Airbus A350-1000 ULR für Qantas Project Sunrise in Melbourne gelandet. Der Testjet legte die Strecke von Toulouse in nicht ganz 20 Stunden zurück, noch in unlackierter Green Livery.
Benjamin Recklies
Benjamin Recklies
Die VA-1X von Vertical Aerospace: Zeigte in Farnborough, was sie kann.
Elektrische Senkrechtstarter gelten als eines der Zukunftsthemen der Luftfahrt. Auf der Farnborough Airshow demonstrierte Vertical Aerospace eindrucksvoll die Fähigkeiten seines Prototyps. Bis Passagiere regelmäßig mit Evtols fliegen, dürfte allerdings noch einige Zeit vergehen.
Stefan Eiselin
Stefan Eiselin
Airbus A340-300 von Mahan Air bei der Landung im Jemen: Der Airport ist seit zehn Jahren gesperrt.
Ein Airbus A340 von Mahan Air weicht auf einen seit über zehn Jahren gesperrten Flughafen aus, nachdem Regierungstruppen die Landebahn in Sanaa beschossen haben. Die Regierung hat den gesamten Luftverkehr ausgesetzt.
Benjamin Recklies
Benjamin Recklies