Von 2018 bis 2023 wurde der österreichische Airport vom privaten Investor Lilihill kontrolliert. Ein Rechnungshofbericht zeigt nun Auffälligkeiten aus dieser Zeit in Klagenfurt.
Ein Mal Privatisierung und zurück: Bis 2018 war der Flughafen Klagenfurt im Besitz der öffentlichen Hand. Danach übernahm mit Lilihill ein privater Investor 74,9 Prozent der Anteile. Das Land und die Stadt hielten nun nur noch die übrigen 25,1 Prozent - allerdings mit Call Optionen, ihre zuvor verkauften Anteile zurückzukaufen, sollte pro Jahr weniger als 100.000 Reisende den Flughafen nutzen.
2023 stand die von Lilihill kontrollierte Kärntner Flughafen Betriebsgesellschaft, kurz KFBG, vor der Zahlungsunfähigkeit. Er folgte eine Kapitalerhöhung, bei der Land und Stadt ihre Call Optionen zogen, was möglich war durch nur 82.760 Reisende im Vorjahr. Der Flughafen war zurück in öffentlicher Hand.
Der Kärntner Landesrechnungshof, kurz LHR, hat nun auf Auftrag des Kärntner Landtages die Tätigkeit der KFBG von 2018 bis 2024 überprüft - und übt darin Kritik an etlichen Dingen, die unter der privaten Mehrheitseigentümerin geschehen sind.
So habe Lilihill 2018 ein Konzept präsentiert, das Investitionen von über einer Milliarde Euro vorsah für den Ausbau des Flughafens inklusive der Errichtung von Technologiepark, Logistikzentrum, Flughafen- und Messehotel und Messeareal. «Die KFBG übernahm dafür die Planungskosten in der Höhe von 562.568 Euro, obwohl das Projekt durch Tochtergesellschaften des privaten Investors umgesetzt werden sollte», heißt es im nun veröffentlichten Bericht. «Der Großteil der Pläne wurde nicht realisiert.»
Im Jahr 2021 verkaufte die Betriebsgesellschaft Winterdienstfahrzeuge und ersetzte sie durch ältere und gebrauchte, aber breitere Maschinen, wie aus dem Rechnungshofbericht hervorgeht. Sie verwendete die Verkaufserlöse aber nicht etwa zur Finanzierung der Neuanschaffung, sondern finanzierte diese per Ratenkauf. «Der Verkauf der Winterdienstgeräte diente daher der Liquiditätsbeschaffung», so der Rechnungshof. Er selber habe damals empfohlen, Alternativen zu prüfen, etwa den Umbau von vorhandenen neueren Geräten und Fahrzeugen.
«Als Liquiditätsbeschaffung war auch die Auflösung sämtlicher Abfertigungsrückdeckungsversicherungen der KFBG im Jahr 2022 zu sehen», schreibt der Rechnungshof weiter. «Warum diese aufgelöst wurden, ist nicht nachvollziehbar.» Nun gebe es keine Vorsorge mehr für Abfertigungsansprüche bestimmter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Ein großer Punkt: Der Kauf der Betankungsanlage um 355.000 Euro von dem Energieversorgungsunternehmen, das die Anlage 30 Jahre lang betrieben, den Pachtvertrag aber 2022 kündigt hatte. Anstatt die Fläche sanieren und die Anlage abbauen zu lassen, entschied die KFBG sich für den Kauf. «Der Kaufpreis wurde nicht plausibilisiert», so der Rechnungshof. Zudem übernahm die KFBG die Verantwortung für Kontaminationen.
«Die Entscheidung der KFBG, die Verantwortung für alle Kontaminationen der Grundfläche zu übernehmen, ist aus Sicht des LRH nicht nachvollziehbar, da der Verkäufer zur Beseitigung der Bodenbelastungen verpflichtet gewesen wäre», sagt LRH-Direktor Günter Bauer. «Die Höhe der Kosten für allfällige Bodensanierungen sind nicht abschätzbar.»
Zudem war die selber übernommene Betankung zumindest im Jahr 2023 ein Minus-Geschäft. Es stand ein Verlust von 184.000 Euro zu Buche. «Die KFBG führte vor der Übernahme der Betankung keine Kostenkalkulation durch und entschied sich für ein Geschäftsmodell, das sich für das Unternehmen als wirtschaftlich nachteilig erwies», kritisiert Bauer.
Auch bei den Geschäftsbeziehungen machte der Flughafen unter dem privaten Investor keine gute Figur. «Die KFBG hatte von 2018 bis 2023 zahlreiche Geschäfte mit Gesellschaften abgeschlossen, die dem privaten Investor zuzurechnen waren», schreibt der Rechnungshof.
Für Leistungen wie Hausverwaltung, Finanzwesen oder Baumanagement fehlten nachvollziehbare Kostenvergleiche. Schriftliche Vereinbarungen lagen zum Teil nicht oder nur unfertig vor. «Die verrechneten Kosten erachtete der LRH in einigen Fällen als zu hoch», schreibt der Rechnungshof. «Die auffälligen Sachverhalte, die der LRH bei der Überprüfung dieser Geschäfte bemerkte, könnten auf verdeckte Gewinnausschüttungen und somit auf mögliche Haftungsansprüche gegen ehemalige Organe hindeuten.»
Beispielsweise beauftragte die KFBG im Oktober 2023 - nun wieder unter öffentlicher Kontrolle - eine andere Firma mit der Hausverwaltung. Dabei zeigte sich: Das zuvor beauftragte Unternehmen des privaten Investors hatte ein um 54 Prozent höheres Honorar verlangt.
Eine andere Gesellschaft des Investors verrechnete jährlich bis zu rund 273.000 Euro für Unterstützungs- und Beratungstätigkeiten in den Bereichen Rechnungswesen, Controlling und Finanzierung - obwohl die KFBG die operativen Tätigkeiten für die Geschäftsbuchhaltung und Lohnverrechnung selber durchführte. «Es gab keine merkbare Personalreduktion oder andere Einsparungen durch die Auslagerung des Finanzbereichs, hält der Bericht fest.
«Auffällige Sachverhalte sollten genau untersucht und mögliche Ansprüche vor Ablauf der Verjährungsfristen geltend gemacht werden», empfiehlt der Rechnungshof-Direktor. «Insbesondere sollte auf Verstöße gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr sowie auf Schadenersatz geachtet werden.»
Die heutige Flughafenführung sieht sich durch den Bericht bestätigt und erklärt, die Ergebnisse würden sich in wesentlichen Punkten mit internen Ermittlungen decken. «Die KFBG wird nun aus der Sicht des Rechnungshofes und aus ihrer Sicht unrechtmäßige und zu hoch verrechnete Leistungen an den früheren Mehrheitseigentümer Franz Peter Orasch und seine Gesellschaften zur Verrechnung bringen», schreibt der Flughafen. «Dazu zählen auch fragwürdige Einsätze von Flughafenmitarbeitern, etwa bei der Weinlese auf dem Weingut der Familie Orasch.» Für den Fall ausbleibender Zahlungen behalte sich die Gesellschaft rechtliche Schritte vor.