Man hat einen Fensterplatz im Flugzeug reserviert, vielleicht sogar extra dafür bezahlt. Und dann steigt man ein und sieht: Mein Sitz befindet sich zwar am äußeren Ende der Reihe, aber ein Fenster ist dort nicht. Das wollen Reisende in den USA nicht mehr akzeptieren.
Im Sommer 2025 gab es daher Sammelklagen gegen United Airlines und Delta Air Lines. Am Montag (6. Juli 2026) hat ein Bundesrichter in San Francisco nun einen Antrag von United abgewiesen, die Klage von Reisenden abzuweisen, die kein Fenster am Fensterplatz hatten, obwohl sie dafür einen Aufpreis gezahlt hatten, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.
Entscheidung bei Delta Air Lines steht noch aus
Der Richter wies die Argumentation der Fluggesellschaft zurück, der Begriff Fensterplatz beziehe sich lediglich auf die Position des Sitzes im Verhältnis zur Kabinenwand und zum Gang. United wollte sich gegenüber Reuters nicht zur Klage äußern, erklärte aber, man habe mittlerweile «den Prozess der Sitzplatzauswahl detaillierter gestaltet, damit Kunden besser informiert sind, was sie bei der Wahl eines Sitzplatzes erwartet».
Während der Antrag von United abgewiesen wurde, hofft Delta noch auf eine Abweisung der Klage gegen sie vor einem Bundesgericht in Brooklyn. Den Sammelklagen gegen die beiden Fluggesellschaften haben sich jeweils mehr als eine Million Fluggäste angeschlossen.