Letzte Aktualisierung: um 9:35 Uhr

Turbopropflieger

ATR muss Auslieferungen drosseln

Auch ATR hat durch die Corona-Pandemie Probleme mit den Auslieferungen. Hoffnungen setzt der Turbopropbauer in eine neue Frachterversion der ATR 72-600.

«Tarom erhält die erste von neun ATR 72-600» – so lautete am 19. Februar der Titel der letzten Pressemitteilung, die der Turboprophesteller bis heute verschickt hat. Seitdem wurde das Geschäft durch die Corona-Krise deutlich gebremst. So seien etwa Auslieferungen dadurch erschwert, dass Kunden aufgrund von Reisebeschränkungen nicht zu ATR nach Frankreich reisen könnten, sagt Firmenchef Stefano Bortoli der Nachrichtenagentur Reuters.

Der französisch-italienische Hersteller von Turbopropflugzeugen hatte schon im vergangenen Jahr nur 68 Flieger ausgeliefert. Das waren acht weniger als im Vorjahr und ein Tiefststand seit 2012. Dafür stieg die Zahl der Bestellungen deutlich von 52 im Jahr 2018 auf 79 im Jahr 2019. Wie viele Auslieferungen man für das laufende Jahr anpeilt, will Bortoli nicht sagen. Der ATR-Chef erklärt nur, natürlich werde die Zahl sinken.

Frachtversion soll dieses Jahr starten

Es gibt aber einen Rückgang der Testflüge beim Hersteller, was auf eine niedrigere Produktion hindeutet. Tatsächlich nimmt die Corona-Krise einige Turboprop-Betreiber sehr mit. ATR-Kunde Air Mauritius meldete bereits im April Insolvenz an. Weltweit würden derzeit rund 40 Prozent der ATR-Flugzeuge noch abheben, erklärte der Hersteller.

Dafür sagte Bortoli, eine neue Frachterversion der ATR 72-600 werde wie geplant später im Jahr den Dienst aufnehmen. Erstkunde ist Fedex. In der Corona-Krise ist der Bedarf nach Cargofliegern hoch, da Passagierflugzeuge nicht abheben, die sonst im Laderaum auch Fracht mitnehmen.

Höhe der Entschädigungen begrenzt?

Laut Reuters-Informationen soll ATR den Status Force Majeure, also höherer Gewalt, ausgerufen haben. Da die Corona-Pandemie außerhalb der Kontrolle des Flugzeugbauers liege, habe man den Kunden mitgeteilt, dass Verspätungen entschuldbar seien und die Höhe von Entschädigungen begrenzt. Bortoli wollte sich dazu nicht äußern.