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Unglück vor 20 Jahren

Als in Paris ein Flughafenterminal einstürzte

Manche Menschen fürchten, dass ihr Flugzeug abstürzt, aber nicht, dass der Flughafen einstürzt, in dem sie sich befinden. Doch genau das geschah vor 20 Jahren am Flughafen Paris-Charles de Gaulle.

Es war Glück im Unglück, dass es an einem Sonntagmorgen um 06:57 Uhr geschah. Viel los war gerade nicht am 23. Mai 2004 im Terminal 2E des Flughafens Paris-Charles de Gaulle. Die meisten frühmorgendlichen Flüge waren schon angekommen oder abgeflogen.

Und noch einmal Glück im Unglück: Reisende und Sicherheitskräfte in einem Warte- und Durchgangsbereich bemerkten einen Riss in der Decke und herabrieselnden Staub. Unter Leitung eines Polizisten begann die Evakuierung, Menschen wurden in Sicherheit gebracht.

Vier Menschen starben

Dann stürzte ein rund 30 Meter langer Abschnitt des schlauchförmige Gebäudes in sich zusammen – nicht mal ein Jahr nach Eröffnung von Terminal 2E. Tonnen von Beton, Stahl und Glas begruben Menschen unter sich, die den Bereich noch nicht verlassen hatten.

Zuerst war von fünf Todesopfern die Rede, dann von sechs – am Ende waren es vier, alle zwischen 27 und 37 Jahren alt. Zwei kamen aus China, eines auf dem Libanon, eines aus der Ukraine. Hinzu kamen Verletzte, die von Rettungskräften mit Suchhunden aus den Trümmern des zerstörten Terminalabschnitts geborgen wurden.

Baumängel der Grund

Doch wie konnte es zu diesem Unglück kommen an einem der größten Flughäfen Europas? Die Untersuchung 2004/05 brachte zutage, dass verschiedene Baumängel der Grund waren. Dabei ging es um die Qualität des Betons, die Positionierung von Metallpfeilern im Beton, fehlende Redundanzen und Materialverhalten bei Temperaturschwankungen.

Schuldige wurden zunächst nicht benannt und tatsächlich war diese Frage schwierig zu klären, da rund 400 Firmen als Subunternehmer an dem Bau beteiligt waren. Nachdem zeitweise ein kompletter Abriss des Gebäudetraktes zur Debatte stand, entschied sich der Flughafen doch für einen Wiederaufbau. 2008 wurde der Bereich neu eröffnet.

Strafen erst 2019

Deutlich länger dauerte die strafrechtliche Aufarbeitung des Unglücks. Erst 2019 verurteilte das Strafgericht Bobigny die Flughafenbetreiberin Aéroports de Paris ADP zu einer Strafe von 225.000 Euro wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung. Das Gericht erklärte, er habe einen Fehler begangen, als es Subunternehmern ein «technisch unvollendetes» Projekt präsentiert habe. Diese wiederum hätten Berechnungen schlecht durchgeführt. So wurden drei Subunternehmer zu Geldstrafen zwischen 100.000 und 150.000 Euro verurteilt.

Alle vier verurteilten Unternehmen hatten auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft dagegen hatte zudem die Vorwürfe erhoben, ADP habe die Ästhetik des Gebäudes über die Sicherheit gestellt, es habe extrem knappe Fristen beim Bau gegeben, zudem mangelnde Transparenz sowie unzureichende Kontrollen der Ausführung.