Ein A320 Neo von Austrian Airlines: Der Airline droht Ärger von. Verbraucherschützern.

Ein A320 Neo von Austrian Airlines: Der Airline droht Ärger von. Verbraucherschützern.

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Verbraucherschutz

Verbraucherschutz droht Austrian Airlines mit Klage wegen Kleingedrucktem

Der österreichische Verbraucherschutz kritisiert mit Schützenhilfe der Regierung die Beförderungsbedingungen der nationalen Fluglinie. Er setzt Austrian Airlines eine Frist sie zu ändern - sonst will er klagen.

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Österreich

Austrian Airlines und der Verein für Konsumenteninformation kennen sich gut. Vergangenes Jahr hatten die österreichische Verbraucherschutzorganisation Klage gegen die nationale Fluglinie eingereicht. Der Vorwurf: Greenwashing. Das Landesgericht Korneuburg gab der Klage statt und bewertete die Werbung von AUA als irreführend.

Knapp elf Monate später hat sich der Verbraucherschutz die österreichische Lufthansa-Tochter erneut vorgenommen - im Auftrag des österreichischen Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Der Vorwurf dieses Mal: Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen bei Austrian Airlines beinhalteten in drei Punkten grob nachteilige Vertragsklauseln für die Fluggäste. Auslöser sei die stark zunehmende Zahl an Verbraucherbeschwerden, so der Verein.

Drei Punkte werden beanstandet

Konkret vorgehen möchte der Verein für Konsumenteninformation gegen die von Austrian Airlines erhobene Ticketgebühr von fünf Euro pro Ticket. Die Konsumentenschützer sehen dies als grobe Benachteiligung, da eine Beförderung ohne Ticket nicht möglich ist. Reisende würden gezwungen, diese Gebühr zu zahlen, was als unverhältnismäßig und unfair angesehen werden könne, so die Organisation.

Der zweite Punkt betrifft Rückzahlungen. Die Verbraucherschützenden bemängeln, dass die Rückerstattung des Flugpreises entweder ausgeschlossen oder nur gegen eine Gebühr möglich sei. Die Klausel schließe zudem auch die Rückerstattung von Steuern, Gebühren und Zuschlägen aus, die gar nicht angefallen seien. Aus rechtlicher Sicht seien diese an die Reisenden auszuzahlen, argumentiert der Verband.

Verbraucherschutz setzen Frist von einer Woche

Als letzten Punkt kritisiert der Verbraucherschutz die Neuberechnung des Flugpreises bei Nicht-Einhaltung der Flugreihenfolge. Austrian Airlines behält sich in ihren Beförderungsbedingungen vor, den Preis der Flugtickets neu zu berechnen, sollte die Reihenfolge der gebuchten Flüge nicht eingehalten werden. Ein Beispiel wäre, wenn ein Flug von Wien über Brüssel nach London gebucht wurde, aber nur der Flug von Wien nach Brüssel genutzt wird.

Die Verbraucherschützer haben Austrian Airlines bis nächste Woche Zeit gegeben, zu den beanstandeten Klauseln eine Unterlassungserklärung abzugeben. Mit einer solchen verpflichtet sich ein Vertragspartner, bestimmte Handlungen in Zukunft zu unterlassen, meist unter Androhung einer Strafe. Sollte dies nicht passieren, wird der Verein für Konsumenteninformation im Auftrag des österreichischen Sozialministeriums klagen.

AUA prüft Vorwürfe

Austrian Airlines teilt gegenüber aeroTELEGRAPH mit, ein entsprechendes Schreiben des Vereins für Konsumenteninformation erhalten zu haben. «Dieses wird aktuell intern gewissenhaft geprüft». Weiter äußern möchte sich die Fluglinie nicht.

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