Beim Oneworld-Mitglied haben Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter ihre begehrten Langstreckeneinsätze abgetauscht - gegen Bezahlung. Nun zog American Airlines erste Konsequenzen.
Eine Umarmung und ein paar Kekse als Dankeschön für den Gefallen, den man einer Kollegin oder einem Kollegen getan hat? Eigentlich eine nette Geste. Bei American Airlines haben derartige Anfragen jetzt allerdings dazu geführt, dass mindestens ein Mitglied des Kabinenpersonals entlassen wurde. Denn dabei war nicht alles so, wie es schien.
Schon seit einer Weile schlägt sich die Airline damit herum, dass es im internen Tauschsystem der Airline eine Art Schwarzmarkt für begehrte Einsätze gibt. Und Codewörter wie Cookies oder Hugs standen dabei für Bezahlung in bar.
Das Ganze beruht auf dem Senioritätsprinzip. Wie bei vielen Fluglinien weltweit gilt auch bei American Airlines: Wer schon lange dabei ist, hat im monatlichen Wunschsystem deutlich bessere Chancen auf die attraktiven Langstreckenziele. Eigentlich ist bei American Airlines vorgesehen, dass Crews ihre Einsätze über ein internes System tauschen dürfen - so haben auch jüngere Mitarbeitende Chancen auf die beliebten Destinationen.
Geld darf dabei aber nicht fließen. Doch American Airlines stellte fest, dass manche Mitarbeitende die Regeln umgingen und damit aus Sicht des Unternehmens die Integrität des Systems untergruben. Im Mai warnte das Management die Crews deutlich: «Einsätze sind Eigentum der Airline und können nicht gekauft, verkauft oder vermittelt werden.» Wer sich nicht daran halte, müsse mit Konsequenzen rechnen.
Nun folgte die angekündigte Strafe. Ein Crewmitglied wurde entlassen. Weitere Untersuchungen laufen. Die Gewerkschaft APFA reagierte prompt und warf American Airlines vor, mit überzogenen Maßnahmen Vertrauen zu verspielen. Disziplin müsse schrittweise erfolgen, hieß es, und nicht gleich mit einer Kündigung.
Der Konflikt ist nicht der erste zwischen der Führung und Kabinenpersonal über nicht ganz erlaubte Nebenverdienste. Bereits zuvor hatte American Airlines kritisiert, dass sich Mitarbeitende für Einsätze anmeldeten, die sie aufgrund absehbarer Verspätungen gar nicht antreten konnten – und trotzdem bezahlt wurden. Auch in diesen Fällen drohen Sanktionen.