Flieger von Small Planet: Die Airline gab in Deutschland alle Jets  zurück.

Flotte weg und normale InsolvenzGläubiger von Small Planet bekommen wenig Geld

Die Übernahme ist gescheitert, die Flotte aufgelöst. Der Sachwalter von Small Planet warnt: Viel gibt es nicht mehr zu holen.

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Die insolvente Small Planet Airlines Deutschland hat keine Flugzeuge mehr. Nachdem zwei Airbus A321 Anfang November noch mit der Hoffnung auf einen Neustart in Paderborn geparkt waren, bestätigte Sachwalter Joachim Voigt-Salus nun gegenüber aeroTELEGRAPH: «Die Flugzeuge sind inzwischen an die Leasinggeber zurückgegeben.»

Am Montagabend war klar geworden, dass die geplante Übernahme der deutschen Fluglinie durch die niederländische SF Aviation Holding gescheitert ist. Damit waren auch die Hoffnungen auf eine baldige Wiederaufnahme des Flugbetriebs verflogen.

Gläubiger können Forderungen anmelden

Bisher befindet sich Small Planet Airlines Deutschland in einer vorläufigen Insolvenz in Eigenverwaltung. Solch ein Verfahren eignet sich vor allem für Unternehmen, bei denen Chancen bestehen, das Geschäft fortzuführen. Nach dem Scheitern des Verkaufs werde die Airline den Antrag auf Eigenverwaltung nun zurücknehmen, so Sachwalter Voigt-Salus. Er rechnet für den 1. Dezember mit der Eröffnung eines normalen Insolvenzverfahrens.

«Die Gläubiger können dann ihre Forderungen zur Tabelle anmelden», erklärt der Anwalt. Das gilt für alle Forderungen, die vor der Stellung des Insolvenzantrages am 18. September entstanden sind und nicht bezahlt wurden. «Die Quotenaussicht wird jedoch denkbar gering sein», dämpft der Sachwalter die Erwartungen. «Größte Gläubigergruppe werden die Passagiere sein, die Entschädigungen für Verspätungen geltend machen können.»

Für Geschäftspartner kann es teuer werden

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat eine weitere wichtige Folge für zum Beispiel Lieferanten und Dienstleister: Der Insolvenzverwalter kann nun im Sinne der Gläubiger versuchen, die Insolvenzmasse zu vergrößern. Dazu kann er von Geschäftspartnern Geld zurückfordern, das die Fluglinie bis zu vier Jahre vor der Insolvenz an dieses gezahlt hat.

Die Bedingung bei diesen Anfechtungen: Der Insolvenzverwalter muss aufzeigen, dass diese Partner von den Zahlungsschwierigkeiten der deutsche Charterfluggesellschaft wussten, etwa durch nicht pünktlich gezahlte Rechnungen oder durch Stundungsbitten.

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