Airbus A318 von Air France: Die Airline steht unter Druck.

One in One outAir France und Co. geraten wegen britisch-französischer Abschiebeflüge unter Druck

28 Organisationen werfen mehreren europäischen Fluggesellschaften vor, an umstrittenen Abschiebeflügen zwischen Großbritannien und Frankreich beteiligt zu sein. Air France, Corendon, Alba Star und Titan Airways sehen sich mit Boykottdrohungen konfrontiert – und wehren sich.

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In einem Schreiben an Air-France-Chefin Anne Rigail sprechen die Unterzeichner von einer «beschämenden Beteiligung an grausamen und erzwungenen Abschiebungen, einschließlich von Opfern von Folter, Menschenhandel und moderner Sklaverei». Man fordere sie auf, ihre «Beteiligung und Komplizenschaft an diesem System» zu beenden. Andernfalls werde man sich Boykottaufrufen anschließen.

Air France ist aber nicht alleine. Gleich mehrere europäische Fluggesellschaften geraten wegen Abschiebeflügen zwischen Großbritannien und Frankreich zunehmend unter Druck von 28 Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen. Die anderen sind Titan Airways, Alba Star und Corendon Airlines. Sie wurden aufgefordert, sich nicht länger an Rückführungen im Rahmen des britischen One in, one out-Programms zu beteiligen.

28 Organisationen unterzeichneten die Briefe

Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem das Joint Council for the Welfare of Immigrants JCWI, Action Against Detention and Deportations, Bail for Immigration Detainee, Care 4 Calais, das Institute of Race Relations, Jesuit Refugee Service UK, Medact, Migrants’ Rights Network, Rainbow Migration, Southall Black Sisters, Utopia 56 sowie Women for Refugee Women. Insgesamt tragen 28 Organisationen aus Großbritannien und Frankreich das Schreiben mit.

Die Organisationen werfen den beteiligten Airlines vor, Abschiebungen durchzuführen, bei denen es zu Gewaltanwendung gekommen sei. In dem Brief heißt es, Betroffene hätten berichtet, unter Zwang auf Flüge gebracht worden zu sein. Zudem verweisen die Organisationen auf mögliche Verstöße gegen Artikel 3 und 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die Folter, Sklaverei und Zwangsarbeit verbieten.

Ein Asylsuchender darf einreisen, einer muss ausreisen

Die französische Fluglinie erklärte auf Anfrage: «Air France ist nicht befugt, Informationen über Passagiere, die auf ihren Flügen gebucht sind, preiszugeben. Gemäß internationalen Bestimmungen können Fluggesellschaften von den Behörden aufgefordert werden, Passagiere zu befördern, die zur Grenze begleitet werden.» Corendon Airways hat auf eine Anfrage nicht reagiert.

Das One in, one out-Abkommen zwischen London und Paris sieht vor, dass jeweils ein Asylsuchender legal nach Großbritannien einreisen darf, während im Gegenzug eine Person, die mit einem kleinen Boot über den Ärmelkanal angekommen ist, nach Frankreich zurückgebracht wird. Seit Beginn der Rückführungen im vergangenen September wurden 305 Menschen nach Frankreich abgeschoben, 367 reisten im Gegenzug nach Großbritannien ein. In diesem Jahr haben bislang 1528 Menschen den Ärmelkanal überquert.

Eilklage gegen Abkommen

Zudem läuft vor dem High Court eine Eilklage von 16 Asylsuchenden gegen die Regelung. Die Kläger wenden sich unter anderem gegen neue Leitlinien, die ihre Möglichkeiten einschränken sollen, Hinweise auf Menschenhandel erneut prüfen zu lassen.

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