Airbus A380 von Lufthansa: Unheimliche Begegnung in Los Angeles.

Los AngelesA380 von Lufthansa kollidiert fast mit Drohne

Ein Airbus A380 von Lufthansa war im Landeanflug auf Los Angeles LAX, da flog eine Drohne wenige Meter an ihm vorbei. Nun sucht die Polizei den Besitzer.

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Es sollte eigentlich nicht passieren. Denn in den USA sind Drohnen ähnlich wie auch in Deutschland in einem Umkreis von acht Kilometern um einen Flughafen verboten. Sie dürfen zudem allgemein nicht höher als 120 Meter über Boden fliegen. Doch dieses ferngesteuerte Fluggerät war am Freitag (18. März) auf rund 1500 Meter unterwegs – in der Anflugschneise des Los Angeles International Airport LAX.

Zur gleichen Zeit befand sich Lufthansa-Flug LH456 aus Frankfurt gerade im Sinkflug Richtung Los Angeles. Rund 22 Kilometer vor der Landebahn hatte der Airbus A380 plötzlich eine unheimliche Begegnung. Die Piloten entdeckten auf 1500 Metern Flughöhe eine Drohne. Sie war nur rund sechzig Meter über dem Flugzeug unterwegs.

Was passierte bei einem Zusammenstoß?

Dem Flugzeug ist nichts passiert. Der A380 von Lufthansa konnte problemlos landen. Doch der Vorfall zeigte erneut, welch Bedrohung Drohnen inzwischen für die Zivilluftfahrt darstellen. Die Polizei von Los Angeles fandet nun nach dem Besitzer des Fluggerätes.

Momentan weiß man noch nicht, was geschehen könnte, wenn eine Drohne tatsächlich einmal in ein Triebwerk eines Passagierflugzeuges kracht. Der britische Pilotenverband fordern deshalb dringend Crashtests, die genau dies eruieren. Man soll ähnliche Tests durchführen, wie es sie bereits für Vogelschlag gibt. Jedes Triebwerk wird darauf geprüft, was passiert, wenn es zu einem Zusammenstoß mit Vögeln kommt.

EU arbeitet an neuen Vorschriften

Die Europäische Union arbeitet gleichzeitig an neuen Vorschriften für die Nutzung ziviler Drohnen. «Drohnen-Unfälle werden geschehen», so die EU-Kommission in ihrer Begründung. Mögliche Lösungen könnten technischer Natur sein. So könnte man die Drohnen etwa mit Software ausstatten, die dafür sorgt, dass sie in gefährlichen Zonen gar nicht funktionieren.

Für Drohnen existieren eigentlich Regeln. In Deutschland besagen sie, dass die unbemannten Flugobjekte nur bis auf 1,5 Kilometer an Flughäfen heran und dort auch nur rund 300 Meter hoch fliegen dürfen. In der Schweiz gilt eine Sperrzone von 5 Kilometern. Ähnliche Vorschriften existieren fast überall auf der Welt. Dennoch häufen sich in den letzten Wochen und Monaten die Vorfälle von Beinahe-Kollisionen zwischen Passagierflugzeugen und Drohnen.

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Redaktion