Boeing 737 von Ryanair: Die Airline merkte sich, wer sich das Geld zurück holte.

Boeing 737 von Ryanair: Die Airline merkte sich, wer sich das Geld zurück holte.

aeroTELEGRAPH

Flüge während Pandemie

Wer sich Geld zurück holte, darf bei Ryanair nicht mehr an Bord

Einige Reisende holten sich das Geld für wegen Corona nicht angetretene Ryanair-Flüge über ihre Kreditkartenfirma zurück. Die Airline hat sich das gemerkt und die Kunden gesperrt.

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Noch immer ist das Reisen aufgrund der Covid-19-Pandemie alles andere als einfach. Jedes Land in Europa hat andere Vorschriften, will unterschiedliche Dokumente. Wer nicht genau aufpasst, riskiert, den Flug nicht antreten zu können.

Das passierte im vergangenen Jahr auch immer wieder Kundinnen und Kunden von Ryanair. Die irische Billigairline flog auf vielen Routen, auch wenn das Reisen zum Höhepunkt der Pandemie nur in Ausnahmefällen möglich war. Einige Reisende konnten daher die gebuchten Flüge nicht antreten oder entschieden sich dagegen, weil die Regierung von Reisen abriet.

Die Wettbewerbsbehörde schaltete sich ein

Die Betroffenen verlangten das Geld von der Airline zurück. Die verweigerte es. Erstattungen in solchen Fällen gebe es nicht, das stehe in den Geschäftsbedingungen, so Ryanair immer wieder.

Erst vergangene Woche stellte auch die Wettbewerbsbehörde des Vereinigten Königreichs Ermittlungen gegen Ryanair und British Airways zu dem Thema ein. Die Gesetzeslage bezüglich der verlangten und nicht geleisteten Rückerstattungen sei zu unklar, so die Begründung.

Geld über Kreditkartenfirma zurückgefordert

Nicht alle Passagierinnen und Passagiere wollten letztes Jahr einsehen, dass Ryanair ihnen nichts zahlt. Sie nutzten die Möglichkeit, das Geld über die Kreditkartenfirma wieder zurückzuholen. Die Möglichkeit besteht, wenn man ein Produkt oder einen Service, für den man gezahlt hat, nicht erhalten hat.

Die Namen derjenigen, die das taten, hat man sich bei Ryanair offenbar gemerkt. Denn wie das Portal Money Saving Expert berichtet, wurde mehreren von ihnen der Flug mit Ryanair verwehrt, nachdem sie erneut mit der Billigairline gebucht hatten. Mit drei Betroffenen hatte das Portal direkt Kontakt.

Ryanair: Passagiere haben gegen AGB verstoßen

Die Fluggäste konnten die erneuten Flüge offenbar problemlos buchen. Sie erfuhren aber erst von der Blockierung durch Ryanair, als sie versuchten, einzuchecken oder eine Änderung ihrer Buchung vorzunehmen. In mindestens zwei Fällen schaltete sich dabei die Betrugsabteilung von Ryanair ein, schreibt Money Saving Expert weiter.

Ryanair sieht sich in der Situation im Recht. «Es gibt eine winzige Minderheit von Fluggästen, weniger als 850, die nicht erstattungsfähige Tickets für Ryanair-Flüge gekauft haben, die während des Covid-19 planmäßig durchgeführt wurden, die sich aber dafür entschieden haben, nicht zu reisen», heißt es von der Airline auf Anfrage von aeroTELEGRAPH.

Flug erst nach dem Begleichen der Schulden

Die betroffenen Kundinnen und Kunden befanden sich größtenteils im Vereinigten Königreich und Irland. Die Rückbuchungen über ihre Kreditkartengesellschaft seien unrechtmäßig gewesen. Tatsächlich handelt eine Klausel in den AGB von Ryanair das Thema ab. Ein lebenslanges Flugverbot gebe es aber nicht, so die Airline. «Diese wenigen Fluggäste müssen ihre ausstehenden Schulden begleichen, bevor sie wieder mit Ryanair fliegen dürfen.»

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