Letzte Aktualisierung: um 20:33 Uhr

Gesetzesvorschlag in Brasilien

Voller Handy-Akku als Grundrecht im Flieger

Eine brasilianische Politikerin will Fluggesellschaften per Gesetz zum Einbau von USB-Anschlüssen oder Steckdosen verpflichten. Doch es gibt Widerspruch.

Was steht Passagieren im Flugzeug bei jeder Airline auch im günstigsten Tarif zu? Gratis Essen ist auf vielen Flügen gestrichen, kostenlose Getränke ebenso. Einen eigenen Sitzplatz, klar, den gibt es noch, denn Stehplätze sind verboten. Frei wählen dürfen die Reisenden ihre Plätze allerdings immer öfter nur gegen Bezahlung. Die Benutzung der Toiletten, die ist tatsächlich bei allen Fluggesellschaften gratis, ein Grundrecht.

In Brasilien debattieren Politiker derweil, ein weiteres Grundrecht auf Inlandsflügen einzuführen: das Recht darauf, sein Handy oder Tablet im Flieger aufzuladen. In einem Gesetzesvorschlag, welcher der brasilianischen Abgeordnetenkammer vorliegt, fordert die Abgeordnete Mariana Carvalho von der Mitte-Partei PSDB, dass Airlines verpflichtet werden sollen, sämtliche Flugzeugsitze mit Auflademöglichkeiten auszustatten. Ob sie dabei USB-Anschlüsse, Steckdosen oder gar beides fordert, ist nicht ganz klar.

Mehr Kosten für die Kunden?

In dem Vorschlag ist zwar die Rede von USB-Anschlüssen, aber ebenfalls davon, neben Smartphones und Tablets auch Laptops aufzuladen – und das klappt normalerweise nur mit Steckdosen. Die Stromversorgung sei nötig, etwa um Anrufe zu tätigen oder Karten zu laden, so Carvalho. Zudem sei es so möglich, die Zeit im Flieger zum Arbeiten zu nutzen.

Der Abgeordnete João Amoêdo von der liberalen Partido Novo lehnt den Vorschlag ab. Wenn man bedenke, dass auf vielen Flügen Essen und Getränke nicht kostenlos seien, werde klar: «Die Fluglinien werden die Kosten an die Passagiere weiterreichen», so Amoêdo laut dem Fachportal Airway. Viele Fluggäste würden zudem zu Freizeitzwecken reisen und seien nicht darauf angewiesen. Im Gesetzesvorschlag heißt es, der Einbau der Energieversorgung solle sich nicht auf die Tarife niederschlagen und die Nutzung gratis sein. Allerdings ist dies nur in der Begründung erwähnt, nicht in den vorgeschlagenen Gesetzesartikeln.