Seit dem 1. Oktober 2026 gelten in der EU geänderte Vorgaben für die Sicherheitskontrolle von Bordvorräten und Flughafenlieferungen. Grundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2026/449, mit der die bestehenden gemeinsamen Standards für die Luftsicherheit angepasst wurden. Die EU begründet die Änderungen unter anderem mit einer veränderten Bedrohungs- und Risikolage sowie dem Ziel, Vorschriften zu harmonisieren und zu präzisieren.
Konkret betreffen die zum 1. Oktober wirksam gewordenen Änderungen die Verwendung von Röntgengeräten, Sprengstoffspurendetektoren (im Jargon: ETD) und Detektoren für explosionsfähige Dämpfe (EVD) bei der Kontrolle von Bordvorräten und Flughafenlieferungen. Für deren Einsatz gelten nun angepasste Vorgaben.
Die EU hatte die Anwendung dieser beiden Änderungen bewusst auf den 1. Oktober 2026 verschoben, damit Flughäfen und reglementierte Lieferanten ihre Kontrollverfahren entsprechend anpassen können. Die übrigen Teile der Verordnung waren bereits zuvor in Kraft getreten.