Im Streit um die dritte Startbahn am bayerischen Airport kommt es am 8. Juli zu einer entscheidenden mündlichen Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Dies berichtet die Zeitung Münchener Merkur. Hintergrund ist die Klage von Landkreis und Stadt Freising, der Gemeinde Berglern, dem Bund Naturschutz und mehreren Privatpersonen gegen den Bescheid des Luftamts Südbayern.
Das Luftamt hatte Ende September 2024 entschieden, dass der Flughafen München bereits mit Maßnahmen zur Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses begonnen habe. Dadurch bleibe das Baurecht für die neue Bahn trotz Ablauf der Zehnjahresfrist 2026 dauerhaft gültig – Kritiker sprechen von einem «ewigen Baurecht».