Japanisches Gericht verpflichtet Jetstar Japan zu Schadensersatz und Ruhepausen für Kabinencrews

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aeroTELEGRAPH

Ein Bezirksgericht in Tokio hat am Dienstag entschieden, dass die Billigfluggesellschaft Jetstar Japan ihren Flugbegleiter:innen gesetzlich vorgeschriebene Ruhepausen gewähren und ihnen Schadensersatz zahlen muss. Die Klage wurde von 35 Beschäftigten eingereicht, die geltend machten, dass das Fehlen von Pausen während des Dienstes gegen das japanische Arbeitsrecht verstoße.

Das Gericht sprach den Kläger:innen jeweils 110.000 Yen (etwa 750 Euro) zu und betonte, dass der Dienst an Bord mit «hohem psychischem und physischem Stress» verbunden sei. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob Ausnahmen von der Pausenregelung – etwa bei Langstreckenflügen oder wenn bestimmte Arbeitszeiten als Erholungspausen gelten – in diesem Fall zulässig waren.

Jetstar Japan hatte argumentiert, dass das Kabinenpersonal Ruhepausen in vorgesehenen Bereichen machen könne, nachdem der Service abgeschlossen sei. Doch laut dem vorsitzenden Richter erfüllen diese Ruhezeiten nicht die Anforderungen an echte Pausen: Die Mitarbeitenden müssten auch in diesen Zeiten für Notfälle, Sicherheitsaufgaben oder Reinigungen zur Verfügung stehen – was nicht mit geringem Stress vereinbar sei.

«Die Gesundheit und Würde der Crew müssen für einen sicheren Flugbetrieb geschützt werden», erklärten die Kläger:innen nach dem Urteil.

Jetstar Japan zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung und legte noch am selben Tag Berufung ein.

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