Die am Montag (15. Juni) verabschiedete Reform der EU-Fluggastrechteverordnung sorgt für gemischte Reaktionen. Während Verbraucherschützer die Stärkung zentraler Passagierrechte begrüßen, kritisiert die deutsche Luftverkehrswirtschaft die aus ihrer Sicht fehlende Berücksichtigung wirtschaftlicher Realitäten.
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft BDL erklärte, der erzielte Kompromiss schaffe zwar mehr Rechts- und Planungssicherheit für Airlines und Passagiere. Die Reform versäume es jedoch, den Fluggesellschaften bei Verspätungen größere Handlungsspielräume einzuräumen. Die weiterhin niedrigen Zeitschwellen für Entschädigungsansprüche ließen insbesondere auf Mittel- und Langstrecken kaum ausreichend Zeit, Ersatzflugzeuge bereitzustellen oder technische Probleme zu beheben. Eine gleichzeitige Belastung durch Ausgleichszahlungen und die Kosten für Ersatzkapazitäten könne sich die europäische Luftfahrtbranche im internationalen Wettbewerb kaum leisten.
Der europäische Verbraucherverband Beuc wertete die Einigung hingegen als Erfolg für Reisende. Nach mehr als zehn Jahren Verhandlungen würden wichtige Passagierrechte nun erstmals ausdrücklich im Gesetz verankert. Zudem werde die bislang umstrittene Praxis sogenannter No-Show-Klauseln untersagt. Fluggesellschaften dürfen Passagieren künftig also nicht mehr den Rückflug verweigern, wenn sie einen früheren Flugabschnitt einer Reise nicht genutzt haben.
Darüber hinaus müssen Airlines Reisende innerhalb von vier Tagen über ihre Entschädigungsansprüche informieren. Familien sollen keine zusätzlichen Gebühren zahlen müssen, um neben ihren Kindern sitzen zu können. Auch das Ausdrucken von Bordkarten am Flughafen darf nicht mit Zusatzkosten verbunden sein. Handgepäck bleibt zwar kostenpflichtig, die Preise müssen jedoch künftig bereits bei der Buchung transparent ausgewiesen werden.