Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich auf eine Reform der Fluggastrechte geeinigt. Damit werden zentrale Entschädigungsansprüche von Passagieren, die bislang vor allem durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs geprägt wurden, erstmals ausdrücklich im Gesetz verankert. Die endgültige Zustimmung des Europäischen Parlaments wird am kommenden Montag erwartet.
Nach der Einigung haben Reisende bei Annullierungen oder Verspätungen weiterhin Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Für Flüge bis 1500 Kilometer sind nach einer Verspätung von mindestens drei Stunden 250 Euro vorgesehen. Auf innergemeinschaftlichen Strecken ab 1500 Kilometern sowie auf Flügen zwischen 1500 und 3500 Kilometern beträgt die Entschädigung 400 Euro ab drei Stunden Verspätung. Bei Flügen über 3500 Kilometer werden 400 Euro bei einer Verspätung von drei bis vier Stunden sowie 600 Euro ab vier Stunden fällig.
Der europäische Verbraucherverband Beuc begrüßte die Einigung. Generaldirektor Agustín Reyna erklärte, nach jahrelangen Diskussionen sei eine deutliche Abschwächung der Passagierrechte verhindert worden.