Verspätung: Mühsam für Fluggäste - und Airlines.

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aeroTELEGRAPH - KI

Reform der Fluggastrechte

Entschädigung für Verspätungen gibts künftig erst ab vier Stunden

Nach jahrelanger Diskussion hat der Rat der EU neue Vorschriften für Annullierung und Verspätung von Flügen beschlossen, die Airlines deutlich entlasten, aber auch neue Rechte für Fluggäste schaffen. Weder Fluggesellschaften noch Verbraucherschutzverbände sind glücklich mit der Reform von EU261.

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In einem ersten Anlauf scheiterte der Versuch an der Opposition von Deutschland und Spanien. Nun hat der Europäische Rat die Reform der Fluggastrechte, die letztmals 2013 überarbeitet wurde, doch noch verabschiedet. Man schaffe damit «aktuellere, klarere und einfachere Vorschriften», sagt der polnische Vertreter Dariusz Klimczak. Es gebe auch über 30 neue Rechte, die vom Kauf des Flugscheins bis zur Ankunft am Zielort gälten,

2004 hatte die Europäischen Union mit Verordnung 261 Fluggastrechte eingeführt. Dabei geht es um Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen».

Was ändert sich mit der Reform?

Die Kernpunkte der neuen, von den Verkehrsministerinnen und -minister der EU am Donnerstag (5. Juni) verabschiedeten neuen Regelung sind:

Das Recht auf alternative Beförderung:

Passagiere müssen bei Verspätungen umgehend eine Ersatzbeförderung erhalten – notfalls auch mit anderen Airlines oder Verkehrsmitteln. Erfolgt dies nicht innerhalb von drei Stunden, können Reisende selbst eine Ersatzverbindung buchen und bis zu 400 Prozent des Ticketpreises erstattet bekommen.

Das Recht auf Betreuung:

Verpflegung, Unterkunft und Kommunikation sind nun ausdrücklich geregelt. Die Betreuung muss nach drei Stunden einsetzen, anschließend besteht Anspruch auf Verlassen des Flugzeugs.

Recht auf Entschädigung bei Verspätung:

Die Entschädigungsschwellen steigen:

  • ab vier Stunden Verspätung (bis 3.500 km oder innerhalb der EU): 300 Euro
  • ab sechs Stunden Verspätung (über 3.500 km): 500 Euro

Airlines können sich nur bei nachweislich unvermeidbaren «außergewöhnlichen Umständen» von der Zahlung befreien.

Recht auf Entschädigung bei Annullierung:

Wird ein Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen, haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung. Airlines müssen den Antrag künftig mit vorausgefülltem Formular erleichtern.

Kein Boarding wegen No-Show:

Wird ein Passagier beim Rückflug ausgeschlossen, weil er den Hinflug nicht genutzt hat, besteht künftig Anspruch auf Entschädigung.

Recht auf Information und Fristen:

Airlines müssen umfassend und frühzeitig informieren. Passagiere haben sechs Monate Zeit für Beschwerden, Airlines müssen innerhalb von 14 Tagen reagieren oder zahlen.

Wie geht es mit EU261 nun weiter?

Die Reaktionen auf den verabschiedeten Kompromiss sind durchwachsen. «Obwohl die Einigung auf dem Papier einige Rechte verbessert hat, indem sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern einen besseren Zugang zu Informationen im Falle einer Unterbrechung sowie zu Pflege- und Unterstützungsleistungen gewährt, bedeutet sie einen erheblichen Rückschritt bei anderen wichtigen Rechten. Nehmen wir zum Beispiel die Entschädigung. Die neuen Schwellenwerte für den Anspruch auf Entschädigung werden die Mehrheit der Fluggäste ihrer Rechte berauben, da die meisten Verspätungen zwischen 2 und 4 Stunden liegen», so die Verbraucherschutzorganisation BEUC. Und der Airlineverband A4E meint: «Anstatt sich auf Verspätungsschwellen von 5 und 9 Stunden zu einigen, die bis zu 70 Prozent der rettungsfähigen annullierten Flüge hätten retten können, haben die Mitgliedstaaten den Vorschlag der Kommission verwässert und noch mehr Komplexität hinzugefügt».

Die neue Verordnung tritt aber nicht sofort in Kraft. Das EU-Parlament wird die Position des Rats im zweiten Lesedurchgang prüfen und kann Änderungen vornehmen.

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