An Flughäfen auch in Deutschland gelten ab Ende 2027 strengere Vorschriften für die Lieferung hermetisch verschlossener Behälter in die Sicherheitsbereiche. Künftig dürfen solche Waren nur noch von Lieferanten angeliefert werden, die bei Flughafenbetreiber Fraport als sogenannte bekannte Lieferanten von Flughafenlieferungen anerkannt sind. Lieferungen von Unternehmen ohne diesen Sonderstatus werden nach Ablauf der Übergangsfrist an den Personal- und Warenkontrollen zurückgewiesen.
Um die Anerkennung zu erhalten, müssen Lieferanten bestimmte Sicherheitsmaßnahmen umsetzen und den Status bei Fraport beantragen. Betroffene Unternehmen werden darauf hingewiesen, dass trotz der bis Ende 2027 geltenden Übergangsregelungen bereits kurzfristig Handlungsbedarf entstehen kann.