Der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften BDF hat die Verabschiedung des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes durch den Deutschen Bundestag grundsätzlich begrüßt, zugleich aber die aus seiner Sicht fehlende Modernisierung der wirtschaftlichen Regulierung im Luftverkehr kritisiert.
Das Gesetz soll Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrs- und Energieprojekte beschleunigen. Nach Ansicht des BDF wurde jedoch die Gelegenheit verpasst, die Regulierung der Infrastrukturfinanzierung im Luftverkehr grundlegend zu reformieren.
BDF-Geschäftsführer Michael Engel verwies auf Empfehlungen der Monopolkommission, die bereits 2016 einen umfassenden Reformbedarf bei der Regulierung von Flughafenentgelten festgestellt hatte. Demnach sollten die entsprechenden Regelungen im Luftverkehrsgesetz zu einem vollwertigen Regulierungsrahmen weiterentwickelt und die Zuständigkeit für die Regulierung auf die Bundesnetzagentur übertragen werden.
Der Verband unterstützt diesen Vorschlag ausdrücklich. Aus Sicht des BDF würde eine Übertragung der Aufgaben an die Bundesnetzagentur die Unabhängigkeit der Entscheidungen stärken und die Regulierung an jene anderer Infrastruktursektoren wie Schiene, Energie oder Telekommunikation angleichen.
Der BDF hofft nun, dass die Bundesregierung die aus Sicht des Verbandes überfällige Reform in einem der kommenden Gesetzespakete aufgreift.