Flugbegleiterin wegen Alkohol im Dienst angeklagt

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Eine Flugbegleiterin ist wegen Trunkenheit vor einem schwedischen Amtsgericht angeklagt worden. Anfang März wollte sie einen Flug, der gegen acht Uhr morgens von Stockholm nach Kopenhagen starten sollte, antreten. Zu diesem Zeitpunkt betrat eine Polizeistreife das Flugzeug. Die gesamte Crew musste einen Atemalkoholtest absolvieren – die Flugbegleiterin war die Einzige, bei der ein positiver Befund festgestellt wurde. Sie wurde zur Polizeistation am Flughafen Arlanda gebracht, wo ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest durchgeführt wurde. Das Ergebnis entsprach einem Blutalkoholwert von 0,26 Promille. Die gesetzliche Grenze für Flugpersonal liegt bei 0,2 Promille.

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