Der Europäischer Gerichtshof (EuGH) hat eine Nichtigerklärung der Genehmigung einer staatlichen Rekapitalisierung der Deutsche Lufthansa AG durch die Europäische Kommission bestätigt. Damit blieb ein Rechtsmittel der Lufthansa ohne Erfolg.
Deutschland hatte im Juni 2020 eine Beihilfe in Höhe von sechs Milliarden Euro angemeldet, um die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie für den Lufthansa-Konzern abzufedern. Die Maßnahme umfasste eine Kapitalbeteiligung von rund 300 Millionen Euro sowie zwei stille Beteiligungen, darunter eine Tranche mit Wandelanleihe-Charakter.
Die Kommission genehmigte die Rekapitalisierung ohne förmliches Prüfverfahren auf Grundlage des befristeten Beihilferahmens. Gegen diesen Beschluss erhoben Ryanair und Condor Klage. Das Gericht der Europäischen Union erklärte die Genehmigung im Jahr 2023 für nichtig.
Der EuGH bestätigte nun diese Entscheidung, wie er am Donnerstag (23. April) mitteilt. Nach seiner Auffassung hat die Kommission gegen Vorgaben des befristeten Rahmens verstoßen, insbesondere im Hinblick auf die Bedingungen für die Umwandlung einer stillen Beteiligung in Eigenkapital. Die insoweit festgestellten Fehler genügten, um die Nichtigerklärung zu tragen.
Zugleich stellte der Gerichtshof klar, dass das Gericht der EU in Teilen zu strenge Prüfungsmaßstäbe angewandt und damit den Beurteilungsspielraum der Kommission bei komplexen wirtschaftlichen Bewertungen überschritten habe. Dies ändere jedoch nichts am Ergebnis.