Der französische Flugzeughersteller hat vor dem Europäischen Gericht einen wichtigen Erfolg erzielt. Die Richter entschieden, dass Geschäftsreiseflugzeuge nicht pauschal von der EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen ausgeschlossen werden dürfen. Dassault Aviation hatte 2024 gegen die Einstufung geklagt, nachdem Privatjets in den europäischen Nachhaltigkeitsregeln nicht berücksichtigt worden waren. Das Unternehmen argumentierte, dadurch beim Zugang zu Finanzierungen benachteiligt zu werden.
Das Gericht gab Dassault Aviation nun Recht. In seiner Entscheidung kritisierte es, dass die Europäische Kommission bei ihrer Bewertung relevante Faktoren außer Acht gelassen habe. Insbesondere sei die Möglichkeit, Geschäftsflugzeuge mit nachhaltigem Flugkraftstoff zu betreiben, nicht ausreichend berücksichtigt worden. Zudem reiche es nach Auffassung des Gerichts nicht aus, die Umweltbilanz von Businessjets ausschließlich anhand der Kohlendioxid-Emissionen pro Passagier und Kilometer zu bewerten. Auch Aspekte wie Flexibilität und Geschwindigkeit müssten in die Beurteilung einfließen.
Ob die Europäische Kommission gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird, ist bislang offen. Eine Berufung ist innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen möglich.