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Deutscher Ferienflieger

So funktioniert Condors Schutzschirm

Das Amtsgericht Frankfurt hat das Schutzschirmverfahren für Condor genehmigt. Dadurch profitiert der insolvente Mutterkonzern nicht vom geplanten Verkauf des Ferienfliegers.

Weiterer Erfolg für Condor: Nachdem die Airline sich zuerst einen staatlich verbürgten Übergangskredit gesichert hat, genehmigte das Amtsgericht Frankfurt am Dienstag (26. September) auch das beantragte Schutzschirmverfahren. Der Jurist Lucas Flöther wurde zum sogenannten Sachwalter bestimmt, der dafür zuständig ist, die Interessen der Gläubiger zu wahren. Flöther ist bereits als Insolvenzverwalter von Air Berlin bekannt.

Condor will sich mit dem Schutzschirmverfahren gegen Forderungen ihres seit Montag insolventen Mutterkonzerns Thomas Cook schützen und Unabhängigkeit von ihm erlangen. Doch wie funktioniert das? «Das Schutzschirmverfahren ist eine Sonderform des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung», erklärt Rechtsanwalt und Sanierungsexperte Jasper Stahlschmidt von der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp. «Es kann nur beschlossen werden, wenn die betroffene Gesellschaft lediglich drohend zahlungsunfähig ist und positive Sanierungsaussichten bestehen.» Der gewährte Staatskredit dürfte dem Ferienflieger geholfen haben, das Gericht von diesen Sanierungsaussichten zu überzeugen.

«Wir suchen uns einen neuen Eigentümer»

Das Unternehmen hat nun drei Monate Zeit, einen Sanierungsplan aufzustellen, «der auch einen Verkauf des Unternehmens vorsehen kann», so Stahlschmidt. Condor-Chef Ralf Teckentrup hatte bereits am Dienstag gesagt, unabhängig zu bleiben sei keine sinnvolle Lösung. «Wir suchen uns einen neuen Eigentümer.» Erste Gespräche würden bereits laufen.

Löhne und Gehälter sind für die drei Schutzschirm-Monate über das Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit abgesichert. Dies helfe der Firma, «Liquidität zu generieren, da viele Lieferanten und Gläubiger ab der Einleitung des Schutzschirmverfahrens nicht mehr auf Rechnung, sondern nur gegen Vorkasse liefern», sagt der Experte.

Thomas Cook profitiert nicht von Verkauf

Nach den drei Monaten mündet das Schutzschirmverfahren regelmäßig in einer Insolvenz in Eigenverwaltung. «Dort wird dann der vorgelegte Sanierungsplan umgesetzt, um das Unternehmen saniert aus dem Verfahren zu entlassen», sagt Stahlschmidt und fügt hinzu: «Würde die Bundesregierung die Staatsbürgschaft außerhalb eines Insolvenzverfahrens erteilen, hätte der Gesellschafter von Condor, also die insolvente Muttergesellschaft Thomas Cook, ein ganz erhebliches Mitspracherecht bei einem möglichen späteren Verkauf und könnte bei einem Verkauf des Unternehmens davon noch profitieren.» Durch den Schutzschirm profitierten dagegen von einem späteren Verkaufserlös die Gläubiger, die im Verfahren über einen vorläufigen Gläubigerausschuss eingebunden sind.