Die Bilder gingen am Wochenende um die Welt: Ein Mann sitzt in der Business Class eines American-Airlines-Fluges, komplett mit Klebeband an seinem Sitz fixiert. Mehrere Lagen Klebeband sind um Bauch und Arme geschlungen und auch sein Kopf ist am Sitz festgeklebt. Die Hände zusammengebunden. Auf Sitz und Ablagetisch sind Blutspritzer zu sehen.
Fixiert wurde der Reisende von mehreren anderen Passagieren an Bord der Boeing 737-800 mit der Kennung N889NN. Der Fluggast auf Sitz 4A wurde auf Flug AA618 von Dallas nach Newark am 3. September plötzlich handgreiflich, Er würgte seinen Sitznachbarn, beschimpfte Mitreisende und eine Flugbegleiterin rassistisch und homophob und biss einen anderen Gast, der ihn zurückhalten wollte. Laut verschiedenen Medien soll er betrunken gewesen sein.
Flug wurde nach Zwischenlandung in Baltimore fortgesetzt
Zunächst sollen die Mitreisenden ihm nur mit Kabelbinder die Handgelenke fixiert haben. Erst als er zubiss, griffen sie zusätzlich zu Klebeband, achteten dabei aber darauf, Mund und Nase auszusparen, damit er weiter atmen konnte. Flug AA618 wurde daraufhin nach Baltimore umgeleitet. Dort wurde der Mann der Polizei übergeben, der Flug nach Newark wurde fortgesetzt. Doch dürfen Reisende in dieser Art und Weise überhaupt fixiert werden?
In den USA gibt es dazu keine einheitliche Vorschrift. Daher hat jede Airline ihre eigenen Regeln. American Airlines führt Klebeband gezielt als Teil des sogenannten Restraint-Kits mit. Das sind sind Ausrüstungssets, mit denen Crews gewalttätige Passagiere fixieren können. Meist enthalten sie Kabelbinder oder Plastikhandschellen, teils auch Klettgurte oder spezielle Fixiersysteme, manche Besatzungen behelfen sich notfalls auch mit Klebeband.
United Airlines und Southwest verbieten Klebeband
United Airlines und Southwest haben den Einsatz von Klebeband zur Fixierung dagegen per interner Anweisung explizit untersagt, wie das Portal Paddle Your Own Kanoo schreibt. Begründet wird das Verbot mit Sicherheitsbedenken. Flugzeuge müssen im Notfall innerhalb von 90 Sekunden evakuiert werden können. Fixierte Personen können diese Zeit nicht einhalten und behindern im Zweifel auch andere Reisende bei der Evakuierung.
In Deutschland ist Paragraf 12 des Luftsicherheitsgesetzes an der Stelle relevant. «Der verantwortliche Luftfahrzeugführer hat als Beliehener für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung an Bord des im Flug befindlichen Luftfahrzeuges zu sorgen», heißt es darin. Dabei sind auch Maßnahmen erlaubt, um Gefahren für Personen an Bord oder für das Flugzeug selber abzuwehren, wobei die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss.
Was Lufthansa für solche Fälle an Bord hat
Als Maßnahme darf der Luftfahrzeugführer auch eine Person fesseln oder fesseln lassen, «wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person den Luftfahrzeugführer oder Dritte angreifen oder Sachen beschädigen wird». Die Anwendung körperlicher Gewalt sei nur zulässig, wenn andere Zwangsmittel nicht in Betracht kämen, keinen Erfolg versprechen würden oder unzweckmäßig seien. Das Gesetz nennt kein bestimmtes Fesselungsmittel.
Ein Sprecher der Kabinencrew-Gewerkschaft erklärt auf Anfrage von aeroTELEGRAPH mit Blick auf Lufthansa: «Wir verfügen an Bord unserer Flugzeuge über sogenannte Cufflinks.» Die könne man sich als eine Art größere Kabelbinder vorstellen. «Diese werden allerdings sukzessive durch bedienungsfreundlichere Handschellen ersetzt.» Klebeband gebe es dagegen nicht an Bord - und ein Einsatz wäre auch kaum möglich. Denn: «Im Fall einer Evakuierung hätte der betroffene Passagier keine Möglichkeit, das Flugzeug zu verlassen beziehungsweise über Rutschen zu springen», gibt der Sprecher zu bedenken.
Internationale Einigkeit in Sachen Sicherheit an Bord
Der fliegenden Personal übt kritische Situationen auch. Jedes Jahr gebe es im Rahmen eins «Crew Resource Management Trainings» eine sogenannte «Drill-Übung» und für «Restraint Training» (also Fixierungen) auch noch eine theoretische Übungseinheit, so der Sprecher.
lufthansa restraint kit Unabhängige Flugbegleiter Organisation UFO
International stützen sich die Befugnisse der Flugzeugführung auf das Völkerrecht. Nach dem Tokioter Abkommen von 1963, das auch Deutschland ratifiziert hat, darf die Flugzeugführung angemessene Maßnahmen einschließlich Zwangsmaßnahmen treffen, um Sicherheit und Ordnung an Bord des Flugzeuges zu gewährleisten.
Regeln gelten unabhängig vom überflogenen Land
Sie darf dabei auch Besatzungsmitglieder, Sicherheitsbeamte oder sogar Passagiere um Unterstützung bitten. Da fast alle europäischen Staaten und insgesamt 166 Staaten weltweit diesem Abkommen angehören, gilt das faktisch als globale Basis der Bordgewalt der Flugzeugführung, unabhängig vom Recht des überflogenen Landes.
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