Nach Fort Lauderdale

Risiko Schusswaffen im Gepäck

Der Schütze von Fort Lauderdale brachte seine Waffe als Passagier im Gepäck zum Tatort Flughafen mit. Das ist ganz legal - nicht nur in den USA, sondern auch in Europa.

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Der Täter war ein Passagier. An der Gepäckausgabe des Fort Lauderdale-Hollywood International Airports angekommen, nahm der Mann seine aufgegebene Waffe aus dem Gepäck. Er ging zur Toilette und lud sie dort mit der mitgeführten Munition. Fertig war die Tatwaffe. Das Resultat sind fünf Tote und acht Verletzte.

Der Tathergang offenbart eine bislang zu wenig wahrgenommene Sicherheitslücke. Schusswaffen dürfen in den USA ganz legal als Fluggepäck mitgenommen werden. Gemäß den Vorschriften der amerikanischen Transportsicherheitsbehörde TSA müssen Gewehr oder Pistole aber entladen und dann in einen festen Behälter verpackt sein. Dieser muss zudem mit einer Zahlenkombination oder einem Schloss fest verschließbar sein.

Frühzeitige Anmeldung

So verpackt, darf die Waffe am Check-in-Schalter aufgegeben werden. Der Passagier hat jedoch die Pflicht, die heikle Fracht beim Personal anzumelden. Als Handgepäck sind Waffenkoffer nicht erlaubt. Auch Munition darf mitreisen. Auch sie muss in einem eigenen, festen, sicheren Behälter verpackt werden. Nur bei Kleinwaffen darf sie in den Waffenkoffer.

Waffen sind aber längst nicht nur in den USA im Fluggepäck erlaubt, wo das Recht auf das Tragen einer Waffe in der Verfassung verankert ist. Auch in Europa dürfen sie von Personen mit Waffenschein aufgegeben werden, sofern die Fluggesellschaft das zulässt. Das muss der Passagier frühzeitig beantragen. Zudem ist er verpflichtet, alle gesetzlichen Vorschriften zum Tragen, Einführen und Ausführen einer Waffe einzuhalten und die entsprechenden Papiere bei sich zu tragen.

Waffe und Munition trennen

Zwar gibt es generelle Iata-Regeln zum Waffentransport. Jede Airline kann aber eigene Vorschriften erlassen. «Waffen und Munition müssen in unterschiedlichen Taschen verpackt sein. Falls nötig muss eine spezielle Gepäckbox verwendet werden, um beide Gegenstände voneinander zu trennen», schreibt dazu etwa Lufthansa. Munition ist nur erlaubt, wenn sie dem persönlichen Gebrauch für Sport- oder Jagdzwecke dient.

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