Drohne fängt Drohne per Netz: Tests von Flugsicherung und Bundeswehr.

Nach Gatwick-ChaosWer schützt deutsche Flughäfen vor Drohnen?

Drohnen können in der Nähe von Flughäfen zur Gefahr werden. Doch wer ist für Erkennung und Abwehr zuständig? Der Branche fehlt es in Deutschland an verbindlichen Regeln.

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Drohnen in den An- und Abflugwegen brachten Ende vergangenen Jahres den Flugverkehr am Londoner Airport Gatwick zum Erliegen. Das daraus resultierende Chaos im Weihnachtsreiseverkehr entfachte nicht nur in Großbritannien eine Debatte um den Schutz der Flughäfen. Auch Deutschlands Luftfahrtbranche diskutiert über die Gefahr durch Drohnen. Hinter vorgehaltener Hand heißt es, man sei unvorbereitet getroffen worden durch die Vorfälle in England. Besonders die Zuständigkeiten sind unklar.

Im Jahr 2018 meldeten Piloten in Deutschland 158 Mal Behinderungen durch Drohnen an die Fluglotsen, wie Zahlen der Deutschen Flugsicherung zeigen. Im Jahr zuvor war dies lediglich 88 Mal vorgekommen. Die Meldungen durch die Piloten sind notwendig, da die Erfassung der Drohnen durch Radar nicht zuverlässig möglich ist. Dabei sind Drohnenflüge über Flughafengelände und 1,5 Kilometern um darum herum in Deutschland verboten. Sie sind ein «gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr» und damit ein Straftatbestand.

Anwalt sieht Gesetzgeber am Zug

Betroffen vom Thema sind die Flughafenbetreiber, die Flugsicherung, die auf dem Flughafengelände zuständige Bundespolizei und die außerhalb des Airports zuständige Landespolizei. Letztere übernimmt etwa die Ermittlungen, wenn jemand nahe eines Flughafens eine Drohne steigen lässt. Aber wer ist für die Abwehr zuständig, wer muss entsprechendes technisches Gerät anschaffen, wer darf eine Drohne vom Himmel holen?

Der auf Luftfahrt spezialisierte Anwalt Martin Maslaton sprach sich am Dienstag (12. Februar) auf dem Fachkongress Drone Insights in Berlin dafür aus, dass der Gesetzgeber die Zuständigkeit für Drohnenerkennung und -abwehr schnell klärt. «Hier liegt die Verantwortung besonders bei den Behörden.» «Ich sehe die Flughäfen nicht dafür in der Verantwortung, etwas erkennen zu können, das sich bereits weit vor deren Zäunen durch die Luft bewegt.» Der Anwalt fügte hinzu: «Flughäfen sollten aber das Recht besitzen, sich auch selber verteidigen zu können.» Besonders dabei sollte die Politik schnell Gesetze anpassen. «Es handelt sich schließlich um kritische Infrastruktur», sagte Maslaton.

Fraport fordert runden Tisch

Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft BDL forderte: «Die Vorfälle am Flughafen Gatwick und die Zunahme von Behinderungen des Luftverkehrs durch Drohnen auch in Deutschland zeigen, dass es für solche Situationen ein geordnetes Verfahren der Drohnenabwehr braucht.» Die technischen Verfahren dafür gebe es. «Dabei ist aber die konkrete Abwehr von missbräuchlich verwendeten Drohnen Aufgabe der staatlichen Sicherheitsbehörden.»

Eine Sprecherin des Frankfurter Flughafenbetreibers Fraport erklärte auf Anfrage von aeroTELEGRAPH: «Als Flughafenbetreiber sind wir bereit, uns hier zu engagieren – zunächst müssen aber Zuständigkeiten und gesetzliche Grundlagen glattgezogen werden. Deshalb sprechen wir uns für einen runden Tisch aus, der alle beteiligten Bundesministerien, Bundes- und Landesbehörden, Deutsche Flugsicherung, Airports und Airlines zusammen bringt mit dem Ziel, zu vernünftigen Regelungen zu kommen.»

Flugsicherung testet mit Bundeswehr

Technische Projekte zum Thema gibt es einige. So beschäftigen sich Deutsche Flugsicherung und Deutsche Telekom damit, Drohnen per Mobilfunknetz sichtbar zu machen. Auch beim Programm Argus des Bundesministeriums für Bildung und Forschung geht es um die Drohnenabwehr - Partner sind unter anderem Fraport und das Bundeskriminalamt. Und vergangene Woche testeten die Deutsche Flugsicherung und die Bundeswehr im bayerischen Manching gemeinsam Systeme zur Drohnenabwehr. Dabei kamen unter anderem Störsender und Abfangdrohnen zum Einsatz.

Mitarbeit: Felix Stoffels

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