Dann aber dürfte Emirates einen Plan weiterverfolgen, den sie vor dem Iran-Krieg mit Vehemenz vorangetrieben hat. Denn die Fluglinie darf in Deutschland maximal vier Flughäfen ansteuern und hat sich für Frankfurt, München, Düsseldorf und Hamburg entschieden. Sie würde allerdings gerne auch weitere deutsche Ziele anfliegen, ohne ein bisheriges aufzugeben. Schon lange hat sie die Hauptstadt Berlin im Visier und zuletzt auch Stuttgart.
Setzt das Kanzleramt mehr Rechte für Emirates durch?
Die Golfairline erklärte dann auch, dass sie lediglich «im Rahmen branchenüblicher Planungsprozesse einen Slot-Antrag am Flughafen Berlin Brandenburg gestellt» hat. Doch dann gab es auf einmal Bewegung auf politischer Seite: Ende Februar berichtete die Zeitung Tagesspiegel, das deutsche Kanzleramt versuche, zusätzliche Landerechte für Emirates in Berlin und Stuttgart auf den Weg zu bringen - «gegen den Willen von Lufthansa (und den Widerstand des Verkehrsministeriums)», schrieb das Blatt.
Deutschland muss an europäische Nachbarn denken
Die Berliner Zeitung berichtete zudem, dass eine Delegation von Bundeskanzler Friedrich Merz im Februar während des Besuchs in den Vereinigten Arabischen Emiraten zugesagt haben soll, tägliche Verbindungen von Dubai nach Berlin und Stuttgart zu ermöglichen. Das Kanzleramt wolle die Änderungen verfügen, das Verkehrsministerium solle sie umsetzen.
Der Schritt gilt eigentlich als unwahrscheinlich, nicht nur wegen des Widerstandes von Lufthansa. So muss Deutschland etwa den europäischen Kontext bedenken. Dazu gehört, dass es auch Auswirkungen auf Polen hätte, wenn Emirates zusätzlich nach Berlin fliegen dürfte, auf Frankreich, wenn die Golfairline Stuttgart ansteuern würde.
Was können die Vereinigten Arabischen Emirate bieten?
Zudem wäre es üblich, dass Deutschland im Gegenzug zur Erweiterung der Rechte ebenfalls zusätzliche Rechte von den Emiraten erhalten würde. Doch es ist unklar, welche Rechte das sein könnten.
Sollte trotz allem der politische Wille da sein, wäre die Gewährung der zusätzlichen Rechte für Emirates in Deutschland für die Bundesregierung vergleichsweise einfach. Zwar war einst zum Start des bilateralen Luftfahrtabkommens zwischen Deutschland und den Emiraten ein Gesetz nötig, dem Bundestag und Bundesrat zustimmen mussten.
Die Details stehen nicht im Luftverkehrsabkommen selbst
Aber dieses per Gesetz beschlossene Luftverkehrsabkommen regelt größere Fragen. Details wie die Beschränkung auf vier Flughäfen stehen nicht im Abkommen selber. Auch werden keine Fluggesellschaften namentlich genannt. Stattdessen heißt es dort nur: «Die Linien, auf denen die bezeichneten Unternehmen der Vertragsparteien internationalen Fluglinienverkehr betreiben können, werden in einem Fluglinienplan festgelegt, der zwischen den Luftfahrtbehörden vereinbart und später durch den Notenwechsel bestätigt wird.»
Dieser Fluglinienplan ist in den Anlagen der sogenannten «Agreed Minutes and Revised Route Schedule» aus dem Jahr 2000 enthalten. Er ist ebenso wie die diplomatischen Noten nicht öffentlich. Um Änderungen vorzunehmen, braucht es keine erneute Absegnung durch Bundestag und Bundesrat. Die Bundesregierung und das Verkehrsministerium können - nach entsprechenden Verhandlungen und Absprachen mit dem Abkommenspartner Vereinigte Arabische Emirate - Dinge ändern, auch die Beschränkung auf die vier Flughäfen.
Deutsche Regierung kann Beschränkung selbst ändern
Diese Auslagerung der Details macht es möglich, dass ein Abkommen jahrzehntelang bestehen kann und dennoch flexibel und anpassungsfähig bleibt. Das Abkommen mit den Emiraten stammt aus dem Jahr 1994 und ist seit 1997 in Kraft. Andere sind noch deutlich älter. So ist etwa das Abkommen zwischen Deutschland und Peru seit 1964 in Kraft.
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