Für die Umbenennung wurde zwischen den Behörden und Trumps Firmen eine Markenvereinbarung ausgehandelt. Offiziell heißt es, sie diene vor allem dazu, rechtliche Risiken für die öffentliche Hand zu vermeiden. Doch Details des Vertrags, über die die Zeitung Palm Beach Post berichtet, zeigen, dass sich daraus auch Möglichkeiten für geschäftliche Vorteile ergeben könnten.
Präsidenten treffen eigentlich keine Markenvereinbarungen
So dürfen zwar am Flughafen selbst keine Einnahmen aus entsprechend benannten Produkten an Trumps Unternehmen fließen. Gleichzeitig ist die Vereinbarung jedoch nicht exklusiv: Außerhalb des Airports könnten entsprechende Artikel verkauft werden – mit potenziellen Einnahmen für Trumps Firmen. Zudem bestimmen diese, welche Hersteller überhaupt Fanartikel mit dem Flughafennamen produzieren dürfen.
Darüber hinaus sichert sich Trumps Umfeld Einfluss auf die Darstellung seiner Person. Inhalte über seine Biografie, die am Flughafen gezeigt oder für Marketing genutzt werden, müssen genehmigt werden. Kritiker sehen darin eine ungewöhnliche Konstruktion, nicht zuletzt, weil Flughäfen mit Präsidentennamen üblicherweise nicht mit privaten Markenrechten verknüpft sind.