Boeing 787: Auch beim Höhenleitwerk wurden Mängel entdeckt.
Dreamliner-Produktion

FAA nimmt sich Mängeln bei Boeing 787 an

Die Luftfahrtbehörde der USA untersucht Qualitätsmängel in der Produktion der Boeing 787. Das könnte Konsequenzen für bis zu 900 Dreamliner weltweit haben.

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Das Problem fing klein an, wird aber schnell größer: Ende August beorderte Boeing acht 787 Dreamliner zu Boden. Bei ihnen kommen zwei Produktionsprobleme am hinteren Rumpf zusammen. Das kann bei maximalen Belastungen zur Gefahr werden. Es blieb die Frage, wie viele Dreamliner an nur einem der beiden Mängel leiden.

Ein Informant sagte kurz darauf gegenüber dem Magazin Aviation Week, es könnten «mehrere Hundert» sein. Nun nimmt die Federal Aviation Administration FAA die Boeing-787-Produktion genauer unter die Lupe. Die amerikanische Luftfahrtbehörde hält dies in einem internen Papier fest, das der Zeitung Wall Street Journal vorliegt. Sie berichtet, es gehe besonders um die Qualitätskontrolle bei der 787-Produktion.

Untersuchung der FAA läuft

Die FAA erwäge zudem, eine Sicherheitsanweisung zu erlassen, die rund 900 der 977 ausgelieferten Dreamliner betreffen könnte - diese müssten dann womöglich früher zur Wartung. Die Behörde könnte demnach mit einer solchen Anweisung darauf abzielen, der Gefahr von Materialermüdung am hinteren Rumpf bei extremer Belastung zu begegnen. Außerdem könnte sie laut informierten Personen prüfen, warum es in Boeings computergesteuerten Produktionsprozessen überhaupt zu Fehlern kommen konnte.

Als Reaktion auf den Artikel erklärte die Behörde, man untersuche Fehler bei der Produktion der Boeing 787. Es sei jedoch zu früh, um über Art und Umfang von Lufttüchtigkeitsanweisungen zu spekulieren, die sich ergeben könnten.

Teile in falscher Größe produziert

Das erste der beiden aktuell bekannten 787-Produktionsprobleme besteht darin, dass an der Verbindung zwischen zwei hinteren Rumpfsektionen Lücken nicht sachgemäß geschlossen wurden. Boeing hatte die Auffüllstücke teilweise in der falschen Größe produziert. Die FAA kritisiert im Papier, das dem Wall Street Journal vorliegt, dass Boeing die Herstellung dieser sogenannten Shims nicht validiert habe, bevor sie Teil des gesamten Produktionsprozesses wurde. Außerdem habe eine qualitativ hochwertige Prüfung gefehlt.

Die zweite Schwierigkeit betrifft die innere Oberfläche von Verbundwerkstoffteilen. Bei einigen Jets war sie nicht glatt genug – die Toleranzschwelle von 0,127 Millimetern wurde überschritten. Auf diesen Punkt ging die FAA offenbar noch nicht ein.

Auch ein Fehler am Höhenleitwerk

Als wäre all das noch nicht genug, kommt nun ein weiteres Problem zum Vorschein. Wie Boeing am Dienstag (8. September) gegenüber der Zeitung Seattle Times bestätigte, stellten Ingenieure im Februar fest, dass in Salt Lake City bei der Produktion der Höhenleitwerke für die 787 bestimmte Komponenten mit zu viel Kraft zusammengeführt wurden. Dadurch könnten Lücken entstanden sein, die etwas größer sind als vorgesehen, erklärt der Hersteller.

Es geht dabei um Lücken, die nur etwas breiter sind als ein Blatt Papier, aber laut Boeing dennoch zu einer «vorzeitigen Alterung» der Höhenleitwerke führen können. Allerdings seien noch keine in Betrieb stehenden Dreamliner so alt, dass dies bereits zum Problem werden könnte, so der Hersteller. Daher sei es nicht direkt relevant für die Flugsicherheit.

Drohen auch Strafzahlungen?

Bei noch nicht ausgelieferten Jets korrigiert der Flugzeugbauer den Fehler bereits. Dazu werden Befestigungselemente an den betroffenen Stellen entfernt, die Komponenten mit der richtigen Kraft wieder zusammengebracht, Lücken gemessen und wenn nötig aufgefüllt. Zudem prüfe man, ob auch «Maßnahmen an der in Betrieb befindlichen Flotte erforderlich sind», so Boeing. Man gehe davon aus, dass insgesamt 893 Dreamliner betroffen sind.

Damit wird eine Vereinbarung zwischen Boeing und der FAA aus dem Jahr 2015 wieder spannend, die damals ebenfalls nach Produktionsfehlern bei der 787 getroffen wurde. Darin verpflichtete sich Boeing, seine Produktionsprozesse stetig zu verbessern. Die Vereinbarung hat dem Bericht zufolge eine Laufzeit bis Januar 2021 und sieht im Fall von Verstößen Strafzahlungen für den Flugzeugbauer vor.

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