Cannabis und Handgepäck am Flughafen: Auf Inlandsflügen passt das nun zusammen.

Bis zu 25 GrammCannabis darf auf deutschen Inlandsflügen mit an Bord

Durch das Cannabisgesetz dürfen Erwachsene in Deutschland jetzt bis zu 25 Gramm mit sich führen. Das gilt auch im Flugzeug - auf Inlandsflügen.

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Am 1. April ist in Deutschland das Cannabisgesetz in Kraft getreten. Erwachsene dürfen nun bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen. In der eigenen Wohnung sind zudem bis zu drei lebende Pflanzen und bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum legal. Dennoch gibt es etliche Missverständnisse und einige Unklarkeiten.

Denn nur weil es erlaubt ist, 25 Gramm Gras mit sich zuführen, ist es beispielsweise nicht legal, es nach Deutschland einzuführen. Wer sich in einem niederländischen Coffeeshop Marihuana kauft und es nach Deutschland bringt, bekommt also weiterhin Probleme, falls er oder sie kontrolliert wird. So stellte der Zoll gleich am 1. April klar, «die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis» sei auch «weiterhin verboten und strafbar».

«Auf innerdeutschen Flügen nicht sanktionierbar»

Doch wie verhält es sich mit dem Transport in Deutschland, wenn dieser im Flugzeug stattfindet? Denn an Bord sind ja einige Dinge verboten. Im Handgepäck Nagelscheren mit Klingen von mehr als 6 Zentimeter Länge. Oder an den meisten Flughäfen auch noch Flüssigkeiten in Behältnissen mit Fassungsvermögen von mehr als 100 Milliliter. Weder im Hand- noch im Aufgabegepäck mitgeführt werden dürfen entflammbaren Flüssigkeiten wie Feuerzeugbenzin, Lacke oder Reinigungsmittel. Und das sind nur einige Beispiele.

Für Cannabis gilt derweil kein solches Verbot. «Aus luftsicherheitsrechtlichen Gründen gemäß Paragraph 5 Luftsicherheitsgesetz bestehen keine Einwände zur Mitnahme von Cannabis von bis zu 25 Gramm im mitgeführten Hand- oder Reisegepäck», erklärt ein Sprecher der Bundespolizei am Flughafen Frankfurt auf Anfrage von aeroTELEGRAPH. «Im Rahmen der erlaubten Mengen des Cannabisgesetzes ist eine Mitnahme auf innerdeutschen Flügen nicht sanktionierbar.» Und das gilt nicht nur für Fluggäste, sondern auch für Crews.

Bei den Crews kommt es auf den Arbeitgeber an

«Die Mitnahme von Cannabis durch die Flugbesatzung ist auch im oben genannten Rahmen keiner Sanktion unterworfen», so der Sprecher der Bundespolizei. «Luftfahrtunternehmen können hier allerdings in Eigenverantwortung auf arbeitsrechtlicher Ebene anderweitige Regelungen treffen.»

Regelmäßig Linienflüge innerhalb Deutschlands führen Lufthansa, Eurowings, DAT Danish Air Transport und Sylt Air durch. Auch wenn der Inlandsflugverkehr sich seit 2019 nahezu halbiert hat: Für Juli 2024 werden etwas mehr als 10.000 Flüge aus 76 Strecken angeboten. «Davon sind 82,0 Prozent Lufthansa-Flüge und 15,9 Prozent Eurowings-Flüge, sodass beide Gesellschaften zusammen im innerdeutschen Verkehr auf einen Anteil von 98 Prozent kommen», so das DLR Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt kürzlich in einer Analyse.

Beförderungsbedingungen verweisen auf Staat

In ihren «Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck» nennt Lufthansa bei den Dingen, die im Gepäck nicht enthalten sein dürfen auch: «Gegenstände, deren Beförderung nach den Vorschriften des Staates, von dem aus abgeflogen, der angeflogen oder überflogen wird, verboten ist». Das trifft in Deutschland seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes auf Mengen von bis zu 25 Gramm Cannabis auf Inlandsflügen nicht mehr zu.

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