Die Fluggesellschaft hatte sich darauf berufen, sich nur an kuwaitische Gesetze zu halten, laut denen die Nationalairline keine Israelis befördern darf. Man könne der Fluglinie nicht vorwerfen, dass sie sich an Gesetze halte, so die Begründung des Gerichts. Und die Beurteilung dieser Gesetze sei wiederum nicht die Aufgabe eines deutschen Gerichts.
Keine Diskriminierung
Den Vorwurf der Diskriminierung wies das Gericht entsprechend zurück. Die sei laut Antidiskriminierungsgesetz dann gegeben, wenn man wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft oder der Religion benachteiligt werde. Die Staatsangehörigkeit falle nicht darunter.
Klage gegen Kuwait Airways abgewiesen
Kuwait Airways: Die Airline darf keine Israelis befördern.