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Air-Bubble-Programm

Indien will Luftfahrt-Blase mit Deutschland

Indien genehmigt erste internationale Flüge. Abkommen gestatteten Verbindungen nach Deutschland, Frankreich und in die USA - doch es gibt Einschränkungen.

Aktualisiert vor 4 Jahren

In Indien wird es bald wieder erste internationale Flüge geben. Seit dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie Ende März starten im südasiatischen Land nur Inlandsflüge. Die indische Zivilluftfahrtbehörde verkündete dieser Tage, dass es noch in diesem Monat erste Flüge nach Deutschland, Frankreich und in die Vereinigten Staaten geben wird.

In Abkommen mit dem Namen Air Bubble habe Indien mit diesen Ländern gegenseitige Flüge vereinbart, berichten lokale Medien. Von indischer Seite wird Air India vom 22. Juli bis zum 31. August die Flüge durchführen. Die Nationalairline wird dabei wöchentlich 30 Mal nach Nordamerika fliegen, vier Mal nach Frankfurt am Main sowie drei Mal nach Paris.

Lufthansa soll auch fliegen

Ebenfalls bis zum 31. August wird United Airlines insgesamt 18 Flüge zwischen den USA und Indien durchführen. Air France sieht 28 Flüge zwischen Frankreich und Indien zwischen dem 18. Juli und dem 1. August vor. Laut der Zeitung Times Of India verhandelt Indien mit Lufthansa auch über Flüge von und nach Deutschland.

Lufthansa begrüßte auf Nachfrage von aeroTELEGRAPH den Plan, ausländischen Airlines Flüge nach Indien zu erlauben. «Dies würde dazu beitragen, die derzeit starke Nachfrage indischer Bürger nach diesen Flügen zu bedienen», so ein Sprecher. Man prüfe die neuen Regeln und sei im Austausch mit deutschen und indischen Behörden. Rückführungsflüge von Indien nach Deutschland führe man bereits ab Delhi, Mumbai und Bangalore durch.

Nicht für normale Touristen

Gewöhnliche Flüge wie in Zeiten vor Corona werden in der Air Bubble nicht stattfinden. Hauptsächlich ist das Abkommen für Rückholflüge gedacht. So dürfen auf diesen Flügen Ausländer nur in ihr Heimatland zurückfliegen – ein Deutscher darf somit etwa nicht von Deutschland nach Indien reisen, aber umgekehrt. Ausnahmen gelten für einige Spezialfälle wie Diplomaten sowie nach Europa für Personen, die dort einen festen Wohnsitz haben.