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Drohnenpiloten müssen bald auch in der Schweiz Prüfung ablegen

Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der EU über den Luftverkehr hat am Donnerstag (24. November) die Übernahme der EU-Drohnen-Reglementierung sowie weiterer EU-Rechtsvorschriften durch die Schweiz beschlossen. Das teilt das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt Bazl mit. Für Drohnenpilotinnen und -piloten gelten ab dem 1. Januar 2023 neue Bestimmungen.

Im Rahmen des bilateralen Luftverkehrsabkommens regeln die Schweiz und die EU den international ausgerichteten Luftfahrtsektor einheitlich und über einen gemischten Ausschuss. Der Gemischte Luftverkehrsausschuss hat nun beschlossen, den in der EU bereits geltenden Rechtsrahmen für unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen, Modellflugzeuge und unbemannte Luftfahrzeuge anderer Kategorien) ab dem 1. Januar 2023 auch in der Schweiz in Kraft zu setzen.

Die europäische Reglementierung setzt Sicherheitsstandards für die Herstellung, Zulassung und den Betrieb von Drohnen fest. Neu wird abhängig vom Betriebsrisiko zwischen den drei Kategorien «offen», «speziell» und «zulassungspflichtig» unterschieden. Alle Fernpilotinnen oder -piloten, die eine Drohne in der offenen Kategorie betreiben möchten, müssen ein nach einer Ausbildung mit abschließender Prüfung erlangtes Zertifikat vorweisen können. Die übernommene Regelung sieht die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen Zertifikate in der EU und der Schweiz vor.

Es gelten neue maximale Flughöhen, Gewichtslimiten sowie Gebietseinschränkungen. Um auf die Anliegen der Bevölkerung einzugehen, wurden Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz, Schutz der Privatsphäre und Sicherheit eingeführt.

Die Schweiz wird auch die europäische Regulierung zum sogenannten U-Space anwenden. Dabei handelt es sich um eine Gesamtheit digitaler und automatisierter Funktionen und Prozesse, die in einem definierten Luftraum eingesetzt werden. Mit U-Space soll die steigende Zahl von Flugbewegungen ziviler Drohnen sicher in den Luftraum integriert werden, damit das konfliktfreie Nebeneinander von bemannten und unbemannten Luftfahrtsysteme gewährleistet ist. Die Pilotinnen und Piloten haben fortan eine bessere Übersicht über die Verkehrssituation.

Der Gemischte Ausschuss hat zudem verschiedene bestehende Bestimmungen aufdatiert. Anpassungen der Regelung von Zeitnischen (Slots) an Flughäfen klären im Kontext der Covid-19 Pandemie das Anrecht von Fluggesellschaften auf Zeitnischen in der kommenden Flugplanperiode. Für die Kraftstoffplanung werden die bestehenden Anforderungen angepasst, um auch neuen Kraftstoff- oder Energiequellen Rechnung zu tragen. Außerdem ermöglichen administrative Erleichterungen, dass mehrere Luftfahrtunternehmen derselben Unternehmensgruppe gemeinsam eine Genehmigung zur Durchführung von Unterhaltsarbeiten an Luftfahrzeugen (CAMO) beantragen können.

Der Schweizer Bundesrat hat die Übernahme dieser Bestimmungen an seiner Sitzung vom 9. November 2022 genehmigt. Die neuen Bestimmungen des Abkommens treten am 1. Januar 2023 in Kraft.