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FlugsicherungZürcher Gericht spricht Lotsen frei

Wegen eines Vorfalls am Flughafen Zürich im Jahr 2012 hatte ein Gericht den Flugverkehrsleiter für schuldig befunden. Das Obergericht des Kantons sah dies anders.

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Doch noch Freispruch: Das Obergericht des Kantons Zürich hat am Freitag (19. Februar) einen Lotsen, der sich für einen Vorfall am 22. August 2012 am Flughafen Zürich wegen Störung des öffentlichen Verkehrs verantworten musste, freigesprochen. Damit wurde das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Bülach rückgängig gemacht.

«Mit seinem Urteil bestätigt das Obergericht, dass der Flugverkehrsleiter weder fahrlässig noch mutwillig gehandelt hat», so die Schweizer Flugsicherung Skyguide. Man nehme das «Urteil mit Erleichterung zur Kenntnis». Am 22. August 2012 war es am Flughafen Zürich zu einer Annäherung zwischen einem startenden Flugzeug von Darwin Airline und einem privaten Sportflieger auf einem Trainingsflug gekommen. Es gab weder Sach- noch Personenschaden. Trainingsflüge wie damals sind an dem Airport nun nicht mehr möglich.

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