Nach israelischem Angriff: Neue Meldepflicht für Charterflüge in Katar

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Nach dem israelischen Luftschlag in Katar am 9. September läuft der Betrieb am Flughafen Doha normal, es gibt keine neuen Luftraumbeschränkungen. Auch internationale Airlines überfliegen weiterhin die kleine, strategisch wichtige Fluginformationsgebiet Doha, das stark für den Verkehr zwischen Golfstaaten und Europa genutzt wird, berichtet die Vereinigung Ops Group. Dennoch wird vor plötzlichen Sperrungen bei Eskalation gewarnt.

Seit 4. September gilt gemäß Ops Group zudem eine neue Regel: Nicht-seltene Betreiber – also Charter, Business Aviation und Ad-hoc-Flüge – müssen für bestimmte Offshore-Routen im Norden der FIR vorab eine Flugmitteilung bei der katarischen Luftfahrtbehörde online einreichen. Eine Genehmigung ist nicht nötig, aber die Voranmeldung ist verpflichtend.

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