Gericht stellt Air Antilles unter Gläubigerschutz

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Das Handelsgericht von Pointe-à-Pitre hat am Montag (2. Februar) entschieden, die Regionalfluggesellschaft unter Gläubigerschutz (redressement judiciaire) zu stellen. Mit diesem Schritt werden bestimmte Forderungen eingefroren und ein rechtlicher Rahmen fü§1r eine Sanierung eingeräumt. Die zunächst auf sechs Monate angesetzte Phase soll es Air Antilles ermöglichen, einen tragfähigen Sanierungsplan zu erarbeiten.

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