Der Europäische Gerichtshof hat am 5. November die Genehmigung der staatlichen Restrukturierungshilfe für Condor in Höhe von 321 Millionen Euro bestätigt. Er hob damit ein früheres Urteil des Gerichts der Europäischen Union auf und wies die Klage von Ryanair endgültig ab. Die EU-Kommission hatte die deutsche Beihilfe 2021 genehmigt, um Condor nach der Insolvenz der früheren Muttergesellschaft Thomas Cook und der Corona-Pandemie zu unterstützen. Im Streit stand insbesondere die Frage, ob Deutschland an künftigen Wertsteigerungen der Airline beteiligt werden musste. Der EuGH sah die Prüfung der Kommission als ausreichend an. Allerdings ist der Rechtsstreit nicht vollständig beendet: Gegen eine erneute Genehmigung der Beihilfe vom April 2025 läuft noch ein separates Verfahren.