Die Cockpitcrew-Gewerkschaft teilt mit, dass sie vor dem Arbeitsgericht Köln Klage gegen die Deutsche Lufthansa AG eingereicht hat. Die Vereinigung Cockpit (VC) will damit erreichen, dass sie Beschäftigte künftig über deren dienstliche E-Mail-Adressen als Mitglieder anwerben darf. Zuvor hatte sieLufthansa aufgefordert, entweder den Versand entsprechender E-Mails zu erlauben oder eine Werbemail der Gewerkschaft an die Cockpitbeschäftigten weiterzuleiten. Die Fluggesellschaft lehnte dies ab. Die VC beruft sich auf die im Grundgesetz geschützte Koalitionsfreiheit und argumentiert, dass gewerkschaftliche Arbeit an die Digitalisierung angepasst werden müsse. Gerade Pilotinnen und Piloten seien aufgrund ihrer Tätigkeit oft unterwegs und über klassische Wege schwer erreichbar. Mit der Klage strebt die Gewerkschaft eine gerichtliche Klärung des digitalen Zugangsrechts an.