Letzte Aktualisierung: um 18:33 Uhr

Keine Überflugerlaubnis

Airbus A321 Neo muss auf Auslieferungsflug umkehren

Zwei Mal innerhalb weniger Tage mussten Flugzeuge von Air New Zealand wegen fehlender Papiere umkehren. Dieses Mal traf es einen Jet auf einem Auslieferungsflug.

Der Airbus A321 Neo befand sich gerade auf dem Weg von Hamburg in seine neue Heimat Neuseeland. Mehrere Zwischenstopps waren für den Mittelstreckenflieger auf der langen Reise geplant. Doch noch bevor der erste Teil der Reise beendet war, musste der Jet mit der Flugnummer NZ6093 am 15. Februar umkehren. Als sich das brandneue Flugzeug gerade 39.999 Fuß über dem türkischen Erzincan befand und Kurs nahm auf iranischen Luftraum, wurde der Crew klar: Es fehlten die entsprechenden Unterlagen.

Der A321 Neo musste also wenden und wieder zurück nach Hamburg Finkenwerder fliegen. Air New Zealand bestätigt gegenüber dem New Zealand Herald, dass die Crew nicht über die Papiere verfügte, die den Überflug des Iran genehmigen. «Wir hatten vom Flugplanungsbeauftragten für den Auslieferungsflug versichert bekommen, dass die Unterlagen rechtzeitig während des Fluges ausgestellt würden», so eine Sprecherin. Doch das sei nicht geschehen und man habe umkehren müssen.

Viele Abklärungen nötig

Air New Zealand hat bei Airbus sieben A321 Neo und sechs A320 Neo bestellt. Den ersten der Jets nahm die Fluglinie im November 2018 in Empfang. Weil man auf der Reise nach Neuseeland durch so viele verschiedene Lufträume fliege, sei ein solches Szenario wie das von Flug NZ6093 leider nicht ungewöhnlich, heißt es von Air New Zealand.

Airlines müssen den Flugsicherungen der Staaten, die überflogen werden, einen Flugplan durchgeben. Er enthält Angaben zum Flieger, Start- und Zielort, geplanter Flughöhe und -route, geplanter Ankunftszeit, Ausweichflugplätzen sowie zum Treibstoffvorrat. Im Fall des Auslieferungsfluges waren viele solcher Abklärungen nötig.

787 durfte nicht nach China

Inzwischen ist der Jet wieder unterwegs nach Neuseeland – mit Zwischenstopps in Oman, Kuala Lumpur und Cairns. Für Air New Zealand ist es der zweite ähnliche Vorfall dieser Art in nur kurzer Zeit. Erst am 9. Februar musste ein Dreamliner der Airline auf dem Weg von Auckland nach Shanghai umdrehen, weil die Genehmigung für die Landung in China fehlte. Offenbar stimmten im Fall von Fug NZ289 gewisse Angaben im Flugplan nicht überein.