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Klage gegen unbefristetes Baurecht für dritte Startbahn am Flughafen München

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof befasst sich nun mit dem umstrittenen sogeannten Ewigkeitsbescheid für eine dritte Start- und Landebahn am Flughafen München. Klagen gegen den Beschluss wurden vom Bund Naturschutz sowie von einem Bündnis aus Stadt und Landkreis Freising, der Gemeinde Berglern und mehreren Privatpersonen eingereicht, wie der Rundfunkanbieter BR berichtet. Das Luftamt Südbayern hatte im September entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss für die dritte Bahn nicht 2026 ausläuft, sondern auf unbestimmte Zeit gilt. Begründet wurde dies mit bereits begonnenen Projekten wie dem Bau eines S-Bahn-Tunnels und der Erweiterung des Vorfelds Ost durch die Flughafen München GmbH. Der Beschluss sorgt weiterhin für heftige Kritik.