Hund Jack: Hatte alle Papiere korrekt ausgefüllt.

EU-Verordnung 261Hund erhält finanzielle Entschädigung für Flugausfall

Wenn ein Flug ausfällt, haben Passagiere laut EU-Gesetz unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Entschädigung. Dass die Reisenden menschlich sein müssen, steht nirgendwo- wie sich jetzt erstmals zeigte.

Top-Jobs

Lübeck

Safety Manager (m/w/d) am Flughafen Lübeck

Lübeck
Feste Anstellung
Flughafen Lübeck
Deutschland
Vollzeit
Top jobs
Condor Logo Stelle

Duty Manager Ground Handling Center im Schichtdienst (m/w/d)

Feste Anstellung
Condor Flugdienst GmbH
Deutschland
Vollzeit
Top jobs
Aero-Dienst

Fluggerätmechaniker (w/m/d) als Prüfer / Certifying Staff (m/w/d) EASA Part 66 CAT B1 und/oder B2 für Pilatus

Feste Anstellung
Luftfahrt
Aero-Dienst GmbH
Deutschland
Vollzeit
Top jobs
Aero-Dienst

Fluggerätmechaniker (w/m/d) als Prüfer / Certifying Staff (w/m/d) EASA Part 66 CAT B1 und/oder B2 für Challenger 650

Feste Anstellung
Luftfahrt
Aero-Dienst GmbH
Deutschland
Vollzeit
Top jobs

Jesper Rungholm ist sauer. Und irgendwie kann er selbst noch nicht ganz glauben, was da passiert ist. «Es ist wirklich kein Witz», versichert der MD-80-Kapitän und Chef der dänischen Charterairline DAT Danish Air Transport aeroTELEGRAPH.

Es begann alles am 14. Januar mit technischen Problemen vor einem Morgenflug auf der Strecke von Palermo nach Lampedusa. Er konnte deshalb nicht durchgeführt werden. Und weil es sich um eine Annullierung aufgrund einer technischen Panne handelte, erklärt Rungholm, hätten die Passagiere Anspruch auf Entschädigung.

Jack wurde juristisch vertreten

Einer dieser Passagiere war Jack. Alle Dokumente waren korrekt ausgefüllt und er wurde auch rechtlich von einem Anwalt vertreten. Doch eine Unterschrift von Jack selbst gab es auf den Forderungsschreiben nicht. Denn Jack ist ein Hund – und damit der erste Hund, der Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261 erhält. 250 Euro muss die Airline ihm zahlen. Der Hund war in der Kabine unterwegs, sein Ticket hatte 27 Euro gekostet.

DAT-Chef Rungholm erklärt, warum der Hund Anspruch auf die Entschädigung hat. Die Fluggastrechte-Verordnung 261 der Europäischen Union regelt, wann Airlines verpflichtet sind, Passagieren eine Entschädigung für einen verspäteten oder ausgefallenen Flug zu zahlen. «In ihr steht, dass ein Passagier ist, wer die entsprechenden Reisedokumente besitzt.» Hunde müssten an Bord ebenso solche Dokumente mitführen. «Dass es sich beim Passagier um einen Menschen handeln muss, steht nirgends», so der Manager.

Zahlungen können den Ruin bedeuten

DAT zahlt also – aber nicht, ohne dass der Chef sich aufregt. «EU 261 ist ein Desaster», schimpft Rungholm. «Eine Revision ist dringend nötig.» Das sieht auch Montserrat Barriga so, Direktorin des Verbands European Regions Airline Association: «Das ist ein weiterer Beweis für die Gier einiger, die sich nachteilig auf die Arbeit der Fluggesellschaften auswirkt.»

Dass die Entschädigungszahlungen Airlines das Genick brechen können, zeigte sich unter anderem im Jahr 2018. Das Management der inzwischen aufgelösten Small Planet Airlines nannte unerwartet hohe Entschädigungszahlungen in Folge des Verspätungssommers als einen Grund, warum man das Handtuch werfen musste. Auch Rungholm nennt die Zahlungen ein «ernsthaftes Risiko».

«Kein Hundefutter»

Ganz ohne ein bisschen Galgenhumor kann er die Sache aber dann doch nicht betrachten. Die EU-Verordnung regele auch klar, dass man sich bei Problemen um die Passagiere kümmern müsse. «Ich warte jetzt auf die Beschwerde, dass wir in der Wartezeit kein Hundefutter oder die falsche Schüssel für Wasser zur Verfügung gestellt haben.»

Mehr zum Thema

Airbus A319 von Lufthansa: Bald in Graz und Salzburg.

Lufthansa schafft sich eine kleine Reserveairline

Scoot dockt ab Ende Oktober auch in Taipeh an und will vom Lowcost-Boom in Taiwan profitieren.

Monsterverspätung verärgert Scoot-Passagiere

Anflug auf Tel Aviv: Ausländische Fluglinien sind unzufrieden.

Ausländische Airlines drohen Israel mit langem Flugstopp

Die Queen 2015: Sie für Fluglärm zu kompensieren, könnte teuer werden.

Muss Heathrow der Queen Millionen zahlen?

Video

Der albanische Regierungsflieger: Der Airbus A319 gehört nun Albanien.
Er flog bereits für die albanische Regierung. Jetzt geht der Airbus A319 mit dem Kennzeichen TC-GVC ganz von der Türkei an Albanien - als Geschenk.
Timo Nowack
Timo Nowack
hund veraengstigt
Für viele Tiere ist das Feuerwerk in der Silvesternacht der reinste Horror. Hundehalterinnen und -halter suchen daher mit ihren Tieren Zuflucht an Flughäfen. Und das nicht nur in Deutschland.
Timo Nowack
Timo Nowack
Prototyp der EFlyer 2: Dass Flugzeug soll 2026 von der FAA zertifiziert werden.
Der Eflyer 2 soll im kommenden Jahr zertifiziert werden. Sechs Jahre später als ursprünglich anvisiert. Dafür soll es ein elektrisches Schulungsflugzeug mit sehr geringen Betriebskosten werden, verspricht Hersteller Bye Aerospace.
Benjamin Recklies
Benjamin Recklies