Letzte Aktualisierung: um 23:10 Uhr

Kleiner Flugplatz als Politikum

Die elf entscheidenden Momente im Drama um den Flugplatz Dübendorf

Um den Militärflugplatz Dübendorf wird seit Jahren gestritten - soll er zum Businessairport für Zürich werden oder zum Innovationspark oder zu beidem? Was hinter den Diskussionen steckt.

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Ein kleiner Schweizer Militärflugplatz wird zum Politikum. Seit 2005 sind sich Schweizer Bund, Kanton Zürich und die Standortgemeinden uneinig, was aus dem Areal des Militärflugplatzes Dübendorf werden soll. Nach zahlreichen Zerwürfnissen, Neukonzeptionierungen und Rückschlägen, brachte das Bundesgericht als oberste Instanz Ende Dezember die Diskussionen einen Schritt weiter.

Was bisher geschah:

2005: Ende der Nutzung des Militärflugplatzes beschlossen

Mit dem Stationierungskonzept 2005 entschied das schweizerische Verteidigungministerium, den Flugplatz Dübendorf bis spätestens Ende 2014 als Militärflugplatz zu nutzen.

2007-2012: Gemeinden und Kanton wollen keinen Flugverkehr mehr

Die Standortgemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen legten ihre Haltung zur Entwicklung des Flugplatzes fest. Mittelfristig soll auf militärischen und zivilen Flugbetrieb komplett verzichtet werden.

Auch der Kanton Zürich möchte keine weitere aviatische Nutzung auf dem Gelände. Stattdessen gebärt er die Idee eines Innovationsparks. «Der Kanton Zürich setzt sich für den Standort Dübendorf als Leuchtturm-Projekt im Netzwerk des Swiss Innovation Park ein», teilte der Zürcher Regierungsrat 2012 mit.

2013: Aus praktischen Gründen wird weiterbetrieben

Im Februar 2013 gab das VBS bekannt, weiterhin an der Nutzung des Militärflugplatzes festzuhalten. «Das VBS kann die Piste aus finanziellen Gründen mittelfristig nicht mehr weiter betreiben», so das VBS damals in einer Medienmitteilung. Der Bund startete deshalb ein Einladungsverfahren für mögliche interessierte Betreiber. Außerdem sollte ein neues Stationierungskonzept erarbeitet werden.

2014: Beschluss zur Dreifachnutzung

Das Einladungsverfahren hat Früchte getragen, der Bundesrat entschied sich für eine Dreifachnutzung des Militärflugplatzes. Das Gelände sollte zum Innovationspark, militärischer Bundesbasis und zivilem Flugfeld werden. Die Flugplatz Dübendorf AG erhielt zudem den Zuschlag des Bundes zum Betrieb des Flugplatzes. Des Weiteren beauftragte der Bundesrat, die entsprechenden Verträge abzuschließen und Planungsschritte einzuleiten. Der Bund stellte auch das Gelände für den Innovationspark zur Verfügung.

Doch die Standortgemeinden waren noch immer gegen die aviatische Nutzung. «Die Stadt Dübendorf begrüsst die Bestrebungen zugunsten des Innovationsparks, lehnt aber eine zivilaviatische Nutzung weiterhin entschieden ab. Sie stellt ein Gesuch um Akteneinsicht beim Bund», teilte Dübendorf damals mit. Als die Akteneinsicht nicht direkt gewährt wird, reicht die Gemeinde eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Bundesrat ein.

2015: Beschwerde ans Bundesgericht wegen Helikopter-Hubs

Inzwischen hat der Kanton Zürich die Neugegründete Stiftung Innovationspark mit einer halben Million Franken unterstützt. Und den Innovationspark im kantonalen Richtplan einbezogen. In diesem Richtplan ist auch ein Helikopter-Hub am Flugplatz vorgesehen.

Dieser Hub sorgt für Entsetzen bei Standortgemeinde Wangen-Brüttisellen. Sie seien bei dieser Entscheidung nicht einbezogen worden. «Unterlagen, welche zeigen, warum der neue Helikopter-Hub unmittelbar vor dicht besiedeltes Gebiet gesetzt werden soll, gibt es offensichtlich nicht», teilte die Gemeinde mit. Wangen-Brüttisellen ging mit der Beschwerde bis vor Bundesgericht, welches die Richtplanvorlagen stoppte. Der Kanton muss nochmals über die Bücher.

2016: Sachplan Militär und Infrastruktur

Inzwischen legte der Bundesrat die Nutzung des Flugplatzes im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) und im Sachplan Militär (SPM) fest. Darin bestätigt er die Dreifachnutzung des Flugplatzes. Ausserdem stellt sich der Bundesrat gegen die Heliport-Pläne des Kantons Zürich.

2017: Gemeinden formieren sich gegen die Pläne des Bundes

Die Gemeinden verabschiedeten sich von ihrer Haltung gegen jegliche aviatische Nutzung. Stattdessen erarbeiteten sie einen Gegenvorschlag aus: Der Flugplatz solle zum Werkflugplatz umgenutzt werden. Es dürften nur noch Flugzeuge gewartet, umgebaut und umgerüstet werden. An der Urne wurde der Vorschlag in allen drei Gemeinden gutgeheißen.

Allerdings liessen sich weder der Bundesrat noch der Kanton Zürich nicht von diesem Vorschlag überzeugen.

2019: Laut Bund ändert sich die Ausgangslage

Der Aufbau des Innovationsparks schritt weiter voran. Ein Pavillon zierte bereits das Gelände. Doch bei der Umnutzung des Militärflugplatzes in ein ziviles Flugfeld ergeben sich erhebliche Probleme. «Abklärungen haben ergeben, dass der Flugbetrieb in Dübendorf aus Sicherheitsgründen grösseren Koordinationsbedarf mit dem Flughafen Zürich auslöst als ursprünglich angenommen. Ausserdem hat sich gezeigt, dass Grundstücke derart tief überflogen würden, dass die Eigentumsrechte der Grundeigentümer beschränkt werden müssen. Dafür wäre eine Konzession erforderlich», teilte der Bund 2019 mit. Doch die Flugplatz Dübendorf AG besaß diese Rechte gar nicht. Der Bund entschloss sich deshalb, gemeinsam mit dem Kanton Zürich eine neue Lösung zu finden.

09. 2020: Verwaltungsgericht hebt Pläne des Innovationsparks auf

Das Zürcher Verwaltungsgericht gab einem Dübendorfer Recht, der sich gegen den Innovationspark wehrte. Der kantonale Gestaltungsplan eigne sich nicht für Großprojekte. Das stellte den Innovationspark wieder infrage.

10. 2020: Ziviler Flugplatz mit Bundesbasis

Der Bundesrat entschied sich, den Planungsprozess nochmals neu zu starten. Und zwar für einen zivilen Flugplatz mit Bundesbasis. Die Zusammenarbeit mit der Flughafen Dübendorf AG wurde per sofort beendet.

Die Standortgemeinden sind über diesen Vorschlag «erleichtert und sehen es als Chance, das Konzept des Werkflugplatzes zum fliegen zu bringen».

2021: Synthesebericht und Bundesgerichtsentscheid

Ende August unterzeichneten der Kanton Zürich als auch die Standortgemeinden einen Synthesebericht. Darin entschieden sie sich für die Stärkung des Innovationsparks, als auch den Weiterbetrieb eines Werkflugplatzes.

Ende Dezember entschied das Bundesgericht außerdem, dass die Pläne des Innovationsparks durchaus legitim seien. Ist es das Ende der Diskussionen um den Militärflugplatz Dübendorf?