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Schweizer Bodenpersonal-Gewerkschaft geht gegen Swissport Berufung

Die Schweizer Bodenpersonal-Gewerkschaft SEV-GATA konnte im Juli 2019 in Zusammenarbeit mit einem Mitglied gegen Swissport Zürich eine Klage einreichen, welche die Entschädigung verschiedener Zusatzzeiten als Arbeitszeit fordert. Das Bezirksgericht Bülach hieß im Dezember 2023 einen Teil der Forderungen gut, lehnte aber vor allem die Entschädigung der Sicherheitskontrolle ab. Darum zieht SEV-GATA den Fall weiter, wie sie am Freitag (8. März 2024) mitteilt.

Das Gericht hatte insbesondere über die Bezahlung folgender Zusatzzeiten durch Swissport Zürich zu entscheiden: Zeit für die Sicherheitskontrolle beim Eintritt in den geschützten Bereich des Flughafens (Airside), Wegzeiten Sicherheitskontrolle–Einstempeln und Einstempeln–Arbeitsgebiet (Standplatz der Gepäcktransportfahrzeuge) und Erstellen der Arbeitsbereitschaft (Fassen und Inbetriebnehmen von Funkgerät und Handheld, Erfassen der Fahrzeugnummer im System, Fahrzeugtests) sowie nach der Arbeit die Wegzeit Arbeitsgebiet–Verlassen der Airside, administrative Arbeiten, das heißt Lesen von E-Mails, Infos und Unterlagen sowie Schulungen via Internet, Zeit für das An- und Ausziehen der Arbeitskleidung vor und nach der Arbeit.

Das Bezirksgericht Bülach hat im Dezember geurteilt, dass die erforderliche Zeit für administrative Arbeiten entschädigt werden muss, ebenso die Wegzeiten Einstempeln–Arbeitsgebiet und Arbeitsgebiet–Ausstempeln und die erwähnten Arbeitsvorbereitungen. «Es ist schon bemerkenswert, dass Swissport bisher nicht die ganze Zeit zwischen dem Ein- und Ausstempeln als Arbeitszeit anrechnet und die Arbeitsvorbereitungen davon ausnimmt», sagt Gewerkschaftssekretär Philipp Hadorn, Präsident von SEV-GATA.

Die übrigen Forderungen lehnte das Gericht ab, insbesondere die Anrechnung des Gangs durch die Sicherheitskontrolle als Arbeitszeit. Darum hat SEV-GATA beim Zürcher Obergericht Berufung eingelegt. «Das Bezirksgericht verkennt, wie zeitaufwändig die Sicherheitskontrollen am Flughafen auch für das Personal sind», sagt Hadorn. «Und es ist grundsätzlich nicht korrekt, dass das Personal dafür unfreiwillig seine Zeit opfern muss, ohne dafür entschädigt zu werden.»