Gerichtsentscheid: AUA-Betriebsübergang zu Tyrolean nichtig

Der Betriebsübergang von Austrian Airlines auf die billigere Tyrolean sei nichtig, urteilte das Wiener Arbeits- und Sozialgericht. Die Lufthansa-Tochter kündigte Berufung an.

Schon Mitte 2012 fand der Betriebsübergang von Austrian Airlines auf die billigere Tochter Tyrolean statt. Doch in der ersten Instanz urteilte das Wiener Arbeits- und Sozialgericht nun, dass dieser Betriebsübergang nichtig sei. Auch wenn laut Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) kein Gesetzesübertritt stattgefunden habe, so das Gericht, stelle man den Übergang aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes in Frage.

«Es überrascht uns, dass er mit seinem Urteil die gängige Praxis des Betriebsübergangs bei Konzern-Restrukturierungen insgesamt in Frage stellt», so Austrian Airlines CEO Jaan Albrecht in einer ersten Stellungnahme. «Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten im Instanzenweg ausschöpfen, um auch rechtlich unseren Restrukturierungskurs abzusichern». Währenddessen hoffe man, dass die bereits begonnenen Gespräche mit dem Betriebsrat zum Kollektivvertrag unabhängig vom Gerichtsurteil zu einer tragfähigen Lösung am Verhandlungstisch führen.

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