Das Manöver wird Go-around genannt, auf Deutsch Durchstarten. Dabei bricht ein Flugzeug den Landeanflug ab und geht wieder in den Steigflug über. Dies dient dazu, eine sichere Landung zu garantieren. Gründe, um durchzustarten, gibt es viele, beispielsweise schwierige Windbedingungen, zu geringe Sicht, oder etwas, das sich auf der Landebahn befindet.
Airbus A319 von Eurowings startet zwei Mal durch
Während ein einfaches Durchstart-Manöver keine Seltenheit ist, erlebten Passagierinnen und Passagiere von Eurowings am 24. Juli etwas Spezielleres: einen doppelten Go-around. Flug EW9082 brachte diese Reisenden an diesem Morgen von Düsseldorf nach München.
Doch den Landeanflug musste die Cockpitcrew des Airbus A319 abbrechen - laut Daten des Flugverfolgungsdienstes Air Nav Radar ungefähr auf einer Höhe von 700 Metern. Der Jet mit dem Kennzeichen D-AGWD drehte eine Runde und setzte etwa zwölf Minuten später erneut zur Landung am Flughafen München an.
Zwei Mal war die Landebahn in München blockiert
Doch wieder musste die Crew durchstarten, erneut in ähnlicher Höhe. Weitere 16 Minuten später landete das Flugzeug dann im dritten Anlauf problemlos. Aber was vorher passiert?
Wie ein Eurowings-Sprecher erklärt, war bei beiden Go-arounds die Landebahn blockiert. «Ein Mal hat eine davor startende Maschine nicht rechtzeitig die Bahn freigemacht und beim zweiten Mal ist ein vorher gelandetes Flugzeug auf einen falschen Rollweg abgebogen», so der Sprecher der Lufthansa-Tochter. Laut Angaben der Deutschen Flugsicherung bog das Flugzeug versehentlich auf einen Rollweg ab, der aufgrund von Baustellen gesperrt war, und musste dann von einem Follow-Me-Fahrzeug aus dem Bereich herausgeführt werden. In dieser Zeit durfte die Piste, auf der der Airbus A319 von Eurowings landen wollte, nicht genutzt werden.
Doppelter Go-around kein sicherheitsrelevanter Vorfall
Der doppelte Go-around mit anschließender sicherer Landung zeige, «dass die Sicherheit immer oberste Priorität hat», so der Eurowings-Sprecher. Auch die Deutsche Flugsicherung betont, dass es sich nicht um einen sicherheitsrelevanten Vorfall handelte.