Letzte Aktualisierung: um 10:23 Uhr

Umstrittene Praxis Skiplagging

Airline sperrt Teenager für drei Jahre – weil er früher aussteigen wollte

American Airlines stornierte das Ticket eines Teenagers, weil dieser auf einem Umsteigeflug den letzten Flug ausfallen lassen wollte. Die Praxis ist umstritten - aber vielgenutzt.

Es war eine ziemlich aufmerksame Person, auf die ein 17-Jähriger Amerikaner am Flughafen Gainesville in Florida traf. Beim Check-in von American Airlines wollte er eigentlich seine Bordkarten für den Flug nach New York erhalten. Der beinhaltete auch einen Zwischenstopp in Charlotte im Bundesstaat North Carolina. Er zeigte den Führerschein – und da wurde man beim Check-in aufmerksam.

Der Ausweis war in North Carolina ausgestellt worden. Ein paar Nachfragen und der Junge gab zu: Er wollte nicht nach New York, sondern in Charlotte seine Reise beenden. Das fand man bei American Airlines nicht lustig – und stornierte das Ticket, für das die Familie des Teenagers 150 Dollar bezahlt hatte. Sie musste ein neues, direktes Ticket kaufen. Kostenpunkt: 400 Dollar.

Airlines behalten sich Schritte gegen Skiplagging vor

Skiplagging nennt man es, wenn Passagiere so handeln. Sie nutzen dabei aus, dass ein Umsteigeflug meist deutlich billiger ist als ein direkter Flug. Ein Beispiel: Bucht man bei Lufthansa für den 31. August einen Flug von Frankfurt nach Mykonos via Zürich, zahlt man dafür 173 Euro. Ein direkter Flug nach Zürich kostet mindestens rund 250 Euro.

Die Beförderungsbedingungen von Lufthansa verbieten es allerdings, einen Umsteigeflug mit der Absicht zu buchen, vorher auszusteigen. Dort heißt es: «Wird die Beförderung nicht auf allen oder nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken bei ansonsten unveränderten Reisedaten angetreten, werden wir den Flugpreis entsprechend Ihrer geänderten Streckenführung nachkalkulieren» – das heißt: Man muss nachzahlen. Ähnlich sieht es bei so gut wie allen anderen Fluggesellschaften aus. Und diese Beförderungsbedingungen sind verbindlich, denn: Wer ein Ticket kauft, schließt einen Vertrag mit der Airline ab.

Schwer nachweisbar

Denn einerseits gehen den Fluggesellschaft so potenzielle Einnahmen verloren. Andererseits erschwert die Praxis die Prognosemethoden, mit denen Airlines die Überbuchungsquoten für Flüge berechnen. Durch die Überbuchung – also das Verkaufen von zu vielen Tickets pro Flug – versuchen Fluglinien, die Auslastung zu optimieren, weil es auf vielen Flügen bestimmte Prozentsätze sogenannte «No Shows» gibt.

Dass trotz der Regeln viele Reisende Skiplagging betreiben, liegt einerseits daran, dass sich sich nicht bewusst sind, dass sie gegen die Beförderungsbedingungen verstoßen. Andererseits ist es auch gar nicht so einfach, die Intention, früher auszusteigen, nachzuweisen.

Plattformen auf Skiplagging spezialisiert

Inzwischen gibt es auch speziell auf solche Ticketbuchungen spezialisierte Plattformen. Eine davon – Skiplagged – hat auch der Vater des von American erwischten Teenagers genutzt. Er habe alle Flugtickets der vergangenen vier Jahre auf diese Weise gebucht, erklärte er in einem Social-Media-Post, in dem er sich über das Verhalten von American beschwerte.

Nie habe es ein Problem gegeben. Dass sein Sohn ausgerechnet auf seinem ersten Flug allein derart behandelt wurde, sei inakzeptabel. Sollte er eine Entschuldigung der Airline erwartet haben, wurde der Vater aber enttäuscht. Im Gegenteil: American griff noch härter durch und sperrte seinen Sohn als Passagier für drei Jahre.

Lufthansa verklagte Passagier

Auch andere Airlines griffen bereits hart durch, wenn sie Kundinnen und Kunden beim Skiplagging erwischten. Im Jahr 2019 etwa verklagte Lufthansa einen Passagier, nachdem dieser 657 Euro für ein Business-Class-Ticket von Oslo nach Seattle über Frankfurt bezahlt hatte – aber auf dem Rückflug in Frankfurt ausgestiegen und stattdessen mit einem anderen Lufthansa-Ticket von Frankfurt nach Berlin geflogen war.

Laut Lufthansa hätte das Ticket 2769 Euro kosten sollen. Die Airline forderte vor Gericht eine Rückzahlung von 2112 Euro plus Zinsen ein. Zwar gab das Gericht der Airline nicht Recht – aber vor allem, weil es die Neuberechnung des Preises intransparent fand. Im Grundsatz habe die Airline recht, den Reisenden für die Nichteinhaltung der Beförderungsbedingungen zu belangen.