Binnen weniger Tage hat der Zoll an zwei deutschen Flughäfen Funde bei Reisenden aus Thailand gemacht: Während am Flughafen Frankfurt drei lebende Schlangen im Koffer eines 20-Jährigen entdeckt wurden, stoppte der Zoll in Düsseldorf die Einfuhr von toten Fröschen, Geckos, Insekten und in Stücke geschnittenen Schlangen, die für den Verzehr bestimmt waren.
Der Frankfurter Fall, über den der Zoll jetzt informierte, ereignete sich am 3. Juni. Der Reisende war über Dubai aus Thailand nach Deutschland eingereist. Bei einer Kontrolle erklärte er vor einer geplanten Röntgenuntersuchung seines Gepäcks, dass sich lebende Schlangen im Koffer befänden. In drei Stoffbeuteln fanden die Beamten nach Angaben des Hauptzollamts Frankfurt drei Regenbogenbaum-Schlangen.
Die Tiere sollten als Überraschungsgeschenk für die Mutter des Mannes dienen. Da weder artenschutz- noch veterinärrechtliche Bedenken bestanden, durfte der junge Mann die Schlangen nach Zahlung von Einfuhrabgaben in Höhe von 393,10 Euro und einer Sicherheitsleistung von 400 Euro mitnehmen. Gegen ihn wurde jedoch ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Ganz anders am Flughafen Düsseldorf: Dort kontrollierte der Zoll am 8. Juni eine 62-jährige Frau, die aus Thailand zurückkehrte. In ihrem Gepäck fanden die Beamten unter anderem 3,2 Kilogramm Frösche, Geckos, Insekten und kleingeschnittene Schlangen sowie knapp zwölf Kilogramm Obst und Gemüse. Die Reisende gab an, die Lebensmittel selbst verzehren zu wollen.
Zwar stellten die Zöllner keinen Verstoß gegen Artenschutzbestimmungen fest, die Einfuhr der tierischen Lebensmittel war jedoch verboten. Auch Obst und Gemüse wurden wegen Art und Umfang der Einfuhr sichergestellt. Die Waren sollen vernichtet werden; die Kosten dafür muss die Reisende tragen.